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FN 2 vom 25.01.2014


Windpark Klosterwald: Rechtsanwalt hegt erhebliche Zweifel an den Ergebnissen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung / Neue Stellungnahme

„Unabhängigen“ Gutachter gefordert

 

Von unserem Redaktionsmitglied Arno Boas

 

© Arno Boas

Creglingen. Verstößt der geplante Windpark Klosterwald gegen geltendes Recht? Diese Auffassung vertritt der Rechtsanwalt Armin Brauns, der im Auftrag von zwei Bürgern aus Frauental und Freudenbach eine 40-seitige Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erarbeitet und diese jetzt an verschiedene Behörden, darunter auch das Landratsamt, verschickt hat. Vor allem äußert der Jurist deutliche Kritik am artenschutzrechtlichen Gutachten. Für Armin Brauns ist die Sache klar: "Die Anlagen sind nicht genehmigungsfähig, weil private und öffentliche Belange einer Genehmigung entgegenstehen".

 

Der Jurist kennt sich aus mit dem Thema. In ganz Deutschland vertritt er unter anderem Bürgerinitiativen in ihrem Kampf gegen die Windkraft, so auch in Althausen und Langenburg. Ob in Flensburg oder Berchtesgaden: Strittige Windräder sind inzwischen ein Spezialgebiet des ursprünglich aus Bartenstein stammenden Anwalts für öffentliches Bau- und Planungsrecht sowie Immissionsschutzrecht. "Wir sehen unsere Stellungnahme als Unterstützung für die Entscheidungsfindung des Landratsamtes", sagte der Jurist auf Anfrage der Fränkischen Nachrichten. Es gehe ihm nicht darum, "Prügel ins Verfahren" zu werfen, sondern eine "sachliche Diskussion" über das Thema zu führen. Weil ihm bei der Durchsicht der Unterlagen so einiges aufgefallen ist, hat Armin Brauns in seiner Stellungnahme weit ausgeholt und nicht nur das Thema Arten- und Naturschutz beleuchtet, sondern auch Aspekte wie Schallschutz, Schattenwurf und Denkmalpflege untersucht.

Der Anwalt stellt die Neutralität des Gutachters in Frage, der die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Klosterwald vorgenommen hat. Unter anderem schließt Brauns dies daraus, dass das Gutachterbüro "trotz Vorliegens entgegenstehender naturschutzrechtlicher Belange" dem Bau der zehn Windkraftanlagen zustimme. Belange des Vogel- und Fledermaus-Schutzes seien "in erheblichem Ausmaß" beeinträchtigt, schreibt Armin Brauns. Hinsichtlich des Zug- und Rastvogelbestandes seien keine ordnungsgemäßen Untersuchungen vorgenommen worden. Die Aussagen über die Begehungen sind nach Ansicht des Anwalts nicht genug konkretisiert worden: "Es ist in keinster Weise aufgeführt, über welchen Zeitraum überhaupt sich Begehungen erstreckten". Der Anwalt fordert, dass das Zugvogelverhalten durch einen "unabhängigen Sachverständigen konkret erfasst" werden solle.

 

Dem Gutachter bescheinigt Brauns, "zum Teil richtige Erkenntnisse" gewonnen zu haben. Doch ziehe der Gutachter daraus die falschen Schlussfolgerungen, behauptet der Jurist. Etwa beim Tötungsrisiko und der Populationsgefährdung. Diesen Gefahren wolle der Gutachter durch "Vermeidungsmaßnahmen" begegnen, diese seien jedoch zum Teil "unsinnig" und bewirkten keinesfalls einen Ausschluss der Verbotstatbestände.

Als "zwingend notwendig" bezeichnet Armin Brauns die Überprüfung des Schwarzstorch-Vorkommens im Klosterwald im laufenden Jahr. Ausführlich befasst er sich auch mit dem streng geschützten Rotmilan. Der Klosterwald sei umgeben von potenziellen Jagdgebieten des Rotmilans und anderer Greifvogelarten, so dass ein Wechsel zwischen verschiedenen Jagdgebieten durch Überflug als sicher gelte, heißt es in der Stellungnahme. Jagende Rotmilane könne man deshalb nicht auf ein kleines Gebiet, wie vom Gutachter beschrieben, beschränken. Dies nämlich widerspreche jeglicher artenschutzrechtlicher Erfahrung. Der Anwalt fordert eine "voll umfängliche Begutachtung der Überflug- und Habitatgebiete". Insgesamt erreiche die Notwendigkeit des Lebensraumschutzes für den Rotmilan und weiterer Vogelarten eine "so große Intensität", dass der öffentliche Belang des Artenschutzes der Realisierung der Windkraftanlagen entgegenstehe. Von "wesentlicher Bedeutung" sei, dass Windkraftanlagen für den Rotmilan ein "wesentliches Gefahrenpotenzial" darstellten, so Armin Brauns. Der Rotmilan sei nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2004 die Vogelart mit den meisten Verlusten durch Windkraftanlagen.

Das Fazit des Juristen: "Zwingend erforderlich ist ein erneutes, mindestens einjähriges umfassendes Monitoring durch einen unabhängigen Sachverständigen". Der bisherige Gutachter habe in "unzulässiger Weise" versucht, "offensichtliche entgegenstehende naturschutzrechtliche Bedenken gegen den Bau der Windräder beiseite zu schieben oder gar zu ignorieren". Das Gutachten eigne sich aufgrund seiner "methodischen Mängel" auch nicht dazu, um eine mögliche Gefährdung der lokalen Fledermausbestände zu beurteilen. Kritik übt der Anwalt auch an der "Zerstörung der einzigartigen Kulturlandschaft". Zerstört werde auch der "denkmalschutzrelevante Gesamtcharakter" der Gegend mit Burg Brauneck, Kloster Frauental und Herrgottskirche Creglingen.

Durch die Genehmigung des Windparks würde, so Anwalt Brauns, ferner "eklatant gegen die Rechte betroffener Bürger und Nachbarn" im immissionsschutzrechtlichen Sinn verstoßen. Aufgrund der relativ geringen Entfernung der Windräder zu den Wohnhäusern sei davon auszugehen, dass auf seine Mandanten "unzumutbare Belastungen" zukämen. Auch müssten sie eine Wertminderung ihrer Häuser hinnehmen. Die Immobilien würden "derart im Wert gemindert", dass eine "sinnvolle Verwertung nicht möglich sei".

© Fränkische Nachrichten, Samstag, 25.01.2014