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FN vom 08.02.2014


Creglingen: Bei Abstimmung am 27. Januar war nur ein Mitglied des Gemeinderates befangen

Entscheidung über Baugesuch könnte noch im Februar fallen

 

 

 

Creglingen. Entgegen der ersten Einschätzung von Creglingens Bürgermeister Uwe Hehn waren zwei der drei Stadträte nicht befangen, als sie am 27. Januar über das Baugesuch für einen Windpark im Klosterwald abstimmten. Dies teilte das Landratsamt den FN auf Anfrage mit.

 

Das Thema "Befangenheit" im Zusammenhang mit dem geplanten Bau des Windparks im Klosterwald wird in Creglingen weiter intensiv diskutiert. So sollen bei der Abstimmung am 27. Januar drei Stadträte befangen gewesen sein: Daniela Pfeuffer, Werner Mantel und Harald Blumenstock. Nach einer "ersten Einschätzung" des Landratsamtes liegt in den beiden letzten Fällen jedoch keine Befangenheit vor, und zwar weder bei der Entscheidung über den Flächennutzungsplan im November, noch bei der Entscheidung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens am 27. Januar. Die Tatsache, dass die Tochter von Stadtrat Mantel bei der Antragstellerin als Arbeitnehmerin tätig sei, führe nicht zu einer Befangenheit ihres Vaters im Gemeinderat, teilte Pressesprecher Markus Moll mit. Ebenso verhalte es sich mit der Mitgliedschaft von Stadtrat Blumenstock in einer Gemeinschaft von Waldeigentümern, die sich gegen den Bau von Windrädern an dieser Stelle ausgesprochen habe. Hier sei keine Befangenheit zu erkennen beziehungsweise liege ebenfalls kein unmittelbares Sonderinteresse vor - allenfalls ein "mittelbares Interesse" wie etwa bei einer Bürgerinitiative. Der betreffende Gemeinderat habe hier folglich nur von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, so Markus Moll.

Lediglich Daniela Pfeuffer sei am 27. Januar befangen gewesen, so der Pressesprecher weiter, da sie bei einem Unternehmen tätig sei, das eine Genehmigung zum Bau von Windrädern beantragt habe.

 

Anders habe der Fall jedoch bei der Abstimmung über den Flächennutzungsplan gelegen. "Hier ging es zunächst um die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür, dass jedermann die Genehmigung zum Bau von Windrädern in einem bestimmten Gebiet beantragen kann," erklärte Markus Moll. Somit liege, zumindest in diesem Stadium, kein unmittelbares Sonderinteresse der Stadträtin vor. Deshalb sei Daniela Pfeuffer hier nicht befangen gewesen. Somit sei nach Kenntnisstand des Landratsamtes bei der Entscheidung über den Flächennutzungsplan kein Gemeinderat befangen gewesen.

Zur restlichen Dauer des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sagte der Pressesprecher, dass das Landratsamt so schnell wie möglich eine Entscheidung treffen werde. Jedoch müssten die vorliegenden Unterlagen "sorgfältig geprüft" werden.

Es bleibt jedoch trotzdem weiterhin möglich, dass noch im Februar eine Entscheidung getroffen werden könne. abo

© Fränkische Nachrichten, Samstag, 08.02.2014