Loading...

FN vom 21.01.2014


Creglingen: Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 28. Januar im Romschlössle

Windpark Klosterwald steht auf der Tagesordnung

 

 

 

Creglingen. Die nächste öffentliche Sitzung des Creglinger Gemeinderats findet am Dienstag, 28. Januar, um 19.30 Uhr im Romschlössle-Saal in Creglingen statt.

 

Nachfolgend ein Blick auf die umfangreicheTagesordnung: Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr; Globalberechnung; Fragestunde für Einwohner, Bekanntgaben.

Baugesuche: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 56, Gemeinde Freudenbach; Bestandsplan: Erhöhung der Stützmauer, Flst. Nr. 233/5, Gemarkung Creglingen; Bestandsplanung: Errichtung Reitplatz und Pferdeführanlage, Flst. Nr. 86, Gemeinde Waldmannshofen-Sechselbach, Flst. Nr. 1499, Gemarkung Waldmannshofen; Neubau Proberaum, Verpackungshalle, Neubau Büro, Caféteria und Pausenraum sowie Neubau Eingangsüberdachung, Flst. Nr. 400, Gemarkung Creglingen; Windpark Klosterwald: Errichtung und Betrieb von zehn Windenergieanlagen, Flst. Nr. 152, Gemarkung Freudenbach, Flst. Nr. 166, Gemarkung Frauental, Flst. Nr. 1278, 1279 und 105, Gemarkung Reinsbronn.

 

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen und Bericht über die entgegen genommenen Spenden 2013.

Örtliche Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen: Beratung und Beschlussfassung.

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014.

Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 27. März 2001.

Schulzentrum Creglingen: Vergabe: Möblierung von zwei Klassenzimmern und Aufenthaltsbereich.

Bebauungsplan "Pfarrbuckgasse - Änderung und Erweiterung" in Münster im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Pfarrbuckgasse - Änderung und Erweiterung" und dessen örtliche Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; Beschluss über den Bebauungsplan "Pfarrbuckgasse - Änderung und Erweiterung" in Münster und dessen örtliche Bauvorschriften als Entwurf sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Behördenbeteiligung als Nachbargemeinde.

Simmershofen: Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan Nr. 9 "Sondergebiet Schweinemast KG Kellermann" - Vorentwurf - .

Rothenburg, Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 beziehungsweise § 2 Abs. 2 BauGB, Änderung des Bebauungsplans III A: Tektur 2 - Sondergebiet Mehrzweckhalle.

Rothenburg, Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 beziehungsweise § 2 Abs. 2 BauGB, Aufstellung des Bebauungsplans XXIII - Bettenfeld Nord.

Verschiedenes.

© Fränkische Nachrichten, Dienstag, 21.01.2014