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FN vom 25.01.2014


Windpark Klosterwald: Landratsamt prüft neue Stellungnahme / Mit Entscheidung wird „in Kürze“ gerechnet / Entwurf der EEG-Novelle noch ohne „konkreten Aussagen“

„Sieht nach Verzögerungs- und Hinhaltetaktik aus“

 

Von unserem Redaktionsmitglied Arno Boas

 

 
© Arno Boas

Frauental/Freudenbach. Eckehard Bach aus Frauental und Robert Bergmann aus Freudenbach haben über ihren Anwalt Armin Brauns eine 40-seitige Stellungnahme im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung des Windparks Klosterwald beim Landratsamt Main-Tauber eingereicht. "Da wir nicht in der Lage sind, die Sachverhalte und offenen Fragen zu beurteilen, haben wir einen Fachanwalt beauftragt", erklären sie diesen Schritt.

 

Den Beiden fehlt die Transparenz bei der Einsicht von Gutachten. Trotz häufigen Nachfragens bei verschiedenen Behörden seien keine klaren Aussagen getätigt worden. "Das sieht nach einer einer Verzögerungs- und Hinhaltetaktik aus", so ihre Vermutung. Obwohl das Artenschutzgutachten viele Ausschlusskriterien aufliste, blieben diese ohne nennenswerte Auswirkung auf die Planung.

Es entstehe der Eindruck, dass unter dem gegebenen Zeitdruck das Genehmigungsverfahren in einem Schnellverfahren durchgewunken werde, so die Befürchtung der Zwei. Laut der Aussagen der Planer müsse der Windpark bis spätestens Ende 2014 ans Netz gehen, damit die Investoren die volle Einspeisevergütung erhalten, ansonsten drohe der Windpark unwirtschaftlich zu werden.

 

"Wie lässt es sich erklären, dass bei einem 34-Millionen-Euro-Projekt vor Ort keine Windmessungen durchgeführt wurden?" fragen die Beiden. Die Wirtschaftlichkeit sei nur aufgrund von Vergleichswerten von angrenzenden Anlagen und meteorologischen Prognosen begründet worden, bemängeln sie.

Die Einwendung wird nun vom Landratsamt im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. "Im Rahmen einer solchen Prüfung zeigt sich, ob die Einwände berücksichtigt werden müssen, indem zum Beispiel eine beantragte Genehmigung an Auflagen geknüpft oder ganz versagt wird", erklärte gestern der Pressesprecher des Landrats, Markus Moll, auf FN-Anfrage.

Falls die Genehmigung erteilt werde, erhalte der Einwender beziehungsweise hier das Anwaltsbüro eine entsprechende Antwort, gegen die er Rechtsmittel einlegen könne. "In allen Fällen wird der Einwender informiert, wenn das Landratsamt im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren seine Entscheidung getroffen hat," sagte Markus Moll. Im Landratsamt geht man davon aus, dass die Entscheidung "in Kürze" fallen wird.

Die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, die Förderung der erneuerbaren Energien zu reduzieren, wurden von den Planern des Windparks zwar zur Kenntnis genommen, doch befürchtet man derzeit "keine Auswirkungen für unser Projekt im Klosterwald bei Creglingen", wie der Geschäftsführer der Windenergie Baden-Württemberg (WEBW), Markus Schnabel, auf Anfrage mitteilte. Derzeit erhalte man beim Wind im Binnenland rund 8,5 Cent/KWh vergütet. Der Entwurf zur Novelle des EEG enthalte, so Markus Schnabel, für die Vergütung im Süden bislang keine konkreten Aussagen. Lediglich für die windstarken Standorte im Norden Deutschlands würden Kürzungen vorgeschlagen.

"Wir gehen davon aus, dass gute Standorte bei uns im Süden nach einer Novellierung des EEG in etwa dieselbe Vergütung erhalten werden", bekräftigte WEBW-Geschäftsführer Markus Schnabel.

© Fränkische Nachrichten, Samstag, 25.01.2014