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Grundlärm-Messung im Creglinger Klosterwald


Pressemeldung

 

Bürgerinitiative „Rettet den Klosterwald“ führt Grundlärm-Messung im Creglinger Klosterwald durch

 

Beweissicherungs-Verfahren zur Feststellung des durch Windkraft-Betrieb zusätzlich erzeugten Lärmpegels

 

 

Der BI-Lenkungskreis hat bei seiner letzten Vorstandssitzung beschlossen, im Creglinger Klosterwald im Bereich der geplanten 10 Windkraft-Standorte bzw. in der Nähe der von Windkraft-Lärm beim Bau des Windparks besonders betroffenen Anwohner eine Grundlärm-Messung durchzuführen, die vor Beginn der Windpark-Bauarbeiten durchgeführt werden soll. Ziel dieser Grundlärm-Messung ist es, den im Plan-Gebiet ohne Windkraft-Betrieb vorhandenen Geräusch-Pegel durch vereidigte Sachverständige feststellen zu lassen und beweissicher für ein anschließendes Klageverfahren zu dokumentieren. Im Falle eines Windpark-Baus wird nach Inbetriebnahme der Windindustrie-Anlagen eine zweite Lärm-Messung durchgeführt. Da nach den beim Landratsamt Tauberbischofsheim (Genehmigungsbehörde) mittlerweile eingesehenen Genehmigungsunterlagen die Lärm-Vorbelastungen ohne Windkraft-Betrieb an einigen Stellen gravierend hoch sind und bereits nahe an den gemäß TA-Lärm höchstzulässigen Dezibel-Grenzwerten liegen und weitere im Erhebungsgebiet vorhandene Lärm-Vorbelastungen  -  bewußt oder unbewußt  -  in der Lärm-Prognose bzw. in den der Genehmigung zugrundeliegenden Unterlagen der Antragsteller noch gar nicht enthalten sind, ist zu erwarten, daß die gemäß TA-Lärm höchstzulässigen Grenzwerte insbesondere nachts in dem einen oder anderen Fall überschritten werden. In diesem Fall käme es  -  wie bundesweit bereits an vielen anderen Windkraft-Standorten eingetreten  -  täglich in der Zeit von 22.00 Uhr nachts bis 6.00 Uhr in der Früh zur Nachtabschaltung. Dadurch würde die ohnehin bereits jetzt schon grenzwertige, mangels konkreter Repräsentativ-Messung ohne Aufstellung eines Wind-Messmasts nur am grünen Tisch „schön“ gerechnete und deshalb „auf Sand gebaute“ Wirtschaftlichkeit noch weiter einbrechen. Zwar läßt sich dann der zu Lasten von Mensch, Landschaft und Natur infolge Abholzung eines ökologisch wertvollen Klosterwalds durch unwirtschaftlichen Windkraft-Betrieb irreparabel vollzogene Naturfrevel nicht mehr rückgängig machen. Die im Wirkungskreis des Windkraft-Betriebs lebenden und vom dort ausgehenden Lärm-Pegel besonders stark betroffenen Anwohner hätten jedoch die Gewähr, daß wenigstens ihre Nachtruhe nicht auch noch durch an dieser Stelle unsinnigen Windkraft-Betrieb gestört wäre.

 

 

Eckehard Bach, Creglingen-Frauental

Mitglied der BI-Lenkungsgruppe