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Lärm-Vorbelastungen


Presse-Mitteilung (2)

 

L ä r m-Vorbelastungen im Klosterwald bereits jetzt relativ hoch

 

Weitere Lärm-Quellen durch Windkraft-Betrieb verhindern künftig lärm-verursachende Investitionen der landwirtschaftlichen Betriebe bzw. führen zu relativ hohen Zusatz-Kosten und gefährden damit langfristig die

Existenz-Grundlage der Höfe !

 

 

Bei einer mit einem Fach-Ingenieurbüro kürzlich durchgeführten Inaugenscheinnahme der im Klosterwald geplanten Windkraft-Standorte sowie anhand der mittlerweile eingesehenen Genehmigungs-Unterlagen wurde festgestellt, daß die bereits in der Umgebung jetzt schon, d.h. vor Windkraft-Betrieb, vorhandene Lärm-Vorbelastung an mehreren Stellen relativ hoch ist.

 

Einige bereits bestehende Lärm-Vorbelastungen aus schon vorhandenen Schweinemast-, Hühnerfarm-, Biogas-Betrieben, Kuhställen oder Wärmepumpen-Betrieb sowie zusätzliche temporäre Lärm-Quellen aus Ernte-Betrieb etc. wurden in den Genehmigungs-Unterlagen überdies noch gar nicht berücksichtigt. Bei zusätzlich durch Windkraft-Betrieb verursachtem Lärm würden die Lärm-Pegel noch weiter erhöht, wobei die insbesondere nachts gemäß TA-Lärm geltenden höchstzulässigen Grenzwerte vermutlich annähernd erreicht oder gar überschritten würden.    

 

Für die in der Umgebung der Dörfer Erdbach, Frauental, Freudenbach, Niedersteinach, Reinsbronn, Schirmbach und Schön bestehenden und in der Umgebung des geplanten Windparks liegenden landwirtschaftlichen Betriebe führt die Ausschöpfung der jetzt noch bestehenden Lärm-Toleranzen infolge künftigen Windkraft-Betriebs möglicherweise zur langfristigen Existenzgefährdung der Höfe, und zwar dann, wenn künftig betriebswirtschaftlich zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit gebotene Erhaltungs- oder Erweiterungs-Investitionen bei den genannten Betriebsarten durchgeführt werden sollen.

 

Diese genehmigungspflichtigen Investitionen verursachen in der Regel zusätzliche Lärm-Quellen.

 

Da durch Windkraft-Betrieb die jetzt schon hohen Lärm-Vorbelastungen noch weiter erhöht würden und das jetzt noch zugunsten der Höfe nur noch spärlich vorhandene „Vorsorge-Potential“ weitgehend ausgeschöpft würde, könnten künftig betriebswirtschaftlich gebotene Investitionen der Höfe wegen Überschreitens der gemäß TA-Lärm höchstzulässigen Lärm-Grenzwerte von der Genehmigungsbehörde untersagt werden.

 

Würden die Investitionen dennoch durchgeführt, könnten diese nur unter erhöhten Lärmschutz-Auflagen genehmigt werden, wobei dann bei deren Realisierung auf den Betriebsinhaber kostenintensive Zusatz-Aufwendungen aufgrund zusätzlich auferlegtem Lärm-Schutz (Null-Lärm-Tolerenz) zukämen.

 

Damit wären alle künftigen Bauvorhaben, wie bspw. die Erweiterung oder der Neubau eines Schweine-, Kuhstalls, einer Hühnerfarm, von Biogasanlagen oder der Einbau einer Wärmepumpe etc. tangiert und könnten künftig  -  wenn überhaupt  -  nur unter relativ hohen Immissionsschutz-Auflagen und daher mit zusätzlichen, kostenintensiven Schallschutz-Investitionen realisiert werden, zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die betroffenen Höfe führend, die dadurch ihre langfristige Existenz-Grundlage verlieren könnten.

 

Eckehard Bach, Creglingen-Frauental (v.i.S.d.P.)    Mario Baaz, Creglingen-Niedersteinach

Bürgerinitiative „Rettet den Klosterwald“ (Ex.i.d.F.v.19.10.2014)