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Leserbrief vom 06.03.2014


Leserbrief: Zu „Emotional geschürte Ängste gegen Neues“ (FN 27. Februar)

Wertverluste kommen einer „kalten Enteignung“ gleich

 

Von Eckehard Bach

 

In seinem Leserbrief vom 27. Februar 2014 bezweifelt Gerhard Lang, dass es in der Nähe von künftig bis zu 230 m hohen Windindustrieanlagen - höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Ulmer Münster oder der Kölner Dom - oder schon nach dem Ausweis neuer Windvorranggebiete zu teilweise massiven Rückgängen der Verkehrswerte von im Wirkungskreis der WKA' s bzw. in Sichtweite liegenden Immobilien (Bauplätze, Wohnungen, Häuser) komme.

 

Es könnte eventuell sein, dass Herr Lang seine aus unserer Sicht falschen Auskünfte aus dem Umfeld der Windkraft-Lobby erhalten hat, der aus nachvollziehbaren Gründen nichts am Bekanntwerden dieses Zusammenhangs gelegen ist.

Leider belegen unsere Informationen klar, dass es einen Zusammenhang zwischen Windpark-Bau und dadurch verursachtem Wertverlust von Immobilien gibt.

 

So kommt eine am Wohnungswirtschafts-Lehrstuhl der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt /M. von Prof. Haase durchgeführte wissenschaftliche Auswertung zum Ergebnis, dass die durchschnittlichen Wertverluste zirka 30 Prozent betragen und im Einzelfall bis zur Unverkäuflichkeit gehen können.

Bestätigt wird dies durch vor allem in den "klassischen" Windkraft-Bundesländern im Norden und Osten Deutschlands tätige Immobilienmakler, die ihnen in der Nähe von Windparks angebotene Objekte über Jahre hinweg trotz teilweise erheblicher Preiszugeständnisse der windkraftgeplagten Verkäufer nicht loswerden.

Viele dieser Objekte wurden von ihren Bewohnern wegen der zweifelsfrei durch Windkraft-Betrieb verursachten Schad-Immissionen wie Lärm, Schattenschlag und Infraschall trotz Unverkäuflichkeit verlassen und stehen mittlerweile leer.

Gemäß Auskünften von Bausparkassen-Vertretern und Bankkaufleuten ist bekannt, dass Beleihungswerte von in der Nähe von Windkraftanlagen liegenden Immobilien-Objekten schlagartig sinken, wenn bekannt wird, dass in der Nähe WKA' s gebaut werden sollen, und in Lokalzeitungen häufen sich regelmäßig Anzeigen über mit höherem Abschlag versehene Notverkauf-Angebote von Immobilien, wenn in der Nähe Windkraft-Pläne bekanntwerden.

Gutachter-Ausschüsse von Windkraft-Kommunen gehen bei Taxierung von Immobilien-Verkehrswerten ebenfalls von Wertminderungen aus.

Der Landesverband Haus&Grund Schleswig-Holstein schließlich forderte in einer Presseerklärung vom 17. November 2011 "Ausweitung von Windkraftanlagen - Forderungen gesetzlicher Ausgleichsregelungen für Wertverluste" (http://www.haus-und-grund-sh.de/presse_131.html), dass den Immobilien-Eigentümern die quasi "über Nacht" nach Bekanntwerden von WKA-Plänen einsetzenden Wertverluste - einer "kalten Enteignung" gleichkommend - ersetzt werden.

Vor dem Hintergrund dieser Fehlentwicklungen ist es verständlich, wenn von einer durch Windkraft-Betrieb beeinträchtigten Zukunftsfähigkeit Creglingens und seiner in der Umgebung liegenden Dörfer gesprochen wird.

Viele der Windkraftgeschädigten Immobilien-Besitzer sehen sich später mit Finanz-Lücken konfrontiert, wenn die durch Windkraft-Betrieb geschmälerten Verkaufserlöse ihrer Immobilien nicht mehr zur Finanzierung ihres Lebensstandards im Ruhestand ausreichen werden.

© Fränkische Nachrichten, Donnerstag, 06.03.2014