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Resulotion an Kretschmann übergeben


R e s o l u t i o n

Übergabe einer gegen  W i n d k r a f t  an unsinnigen

B W-Standorten gerichteten Resolution an den

baden-württembergischen Ministerpräsidenten

 

W i n f r i e d   K r e t s c h m a n n / MdL

(Bündnis 90 / Die Grünen)

 

anläßlich seines Besuchs der Region Main Tauber

am Mittwoch, den 1.10.2014 / 19.00 Uhr

Bürgerempfang in der Wandelhalle des Kurparks

Bad Mergentheim

 

 

F o r d e r u n g e n  der Gegenwind-Bürgerinitiativen,

insbesondere auf den in der Region Heilbronn-Franken

sich anbahnenden Natur- und Landschaftsfrevel 

 

 

  Oftmals unsinnige W i n d k r a f t - S t a n d o r t e  beeinflussen die Zukunftsfähigkeit der Region

Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund und anderswo in BW existenziell und wirken sich negativ auf die nachfolgende Generation aus !

 

Windkraft-Betrieb im oft viel zu windschwachen Baden-Württemberg / Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund und anderen Regionen führt zu viel zu großen Nachteilen zu Lasten von Mensch, Landschaft und Natur, denen keine  -  bzw. wenn überhaupt, dann nur marginale  -  Vorteile gegenüberstehen

 

Deshalb: A p p e l l  zur Verhinderung weiteren Windkraft-Unfugs in Baden-Württemberg, insbesondere in der ohnehin schon stark

Windkraft-überfrachteten Region

Heilbronner Land / Hohenlohe / Main-Tauber !

 

Werden Sie Ihrer V e r a n t w o r t u n g für die gesamte Region gerecht und treten Sie „ohne Wenn und Aber“ gegen weiteren

W i n d k r a f t - U n f u g

im Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund und anderswo in B W ein!

 

Die Bürger der Region und  die nachfolgende Generation danken es Ihnen !

 

 

I        Sachverhalt  -  „Stoßrichtung“ der Resolution gegen „grün-rote“ Pläne zur weiteren Windkraft-Forcierung an unsinnigen B W-Standorten

 

Wie bekannt, sehen die Pläne der „Grün-Rot“ geführten BW-Landesregierung vor, zusätzlich zu den bereits ca. 400 „im Ländle“ bestehenden Windindustrieanlagen bis zum Jahr 2020 noch weitere ca. 1 200 Windindustrieanlagen zu bauen, die künftig bis zu 230 m hoch werden, damit höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Ulmer Münster oder der Kölner Dom.

 

Den Plänen zufolge soll die im Regionalverband HN-Franken zusammengefasste Region (Heilbronner Land, Hohenlohe, Main-Tauber) den Löwenanteil von ca. 40 % - 50 % (= 480 - 600 WKA‘ s) dieser Ausbau-Pläne tragen, obwohl dort bereits an vielen Standorten schon jetzt eine Überfrachtung mit Windkraftanlagen bzw. von Anlagen der regenerativen Energie-Erzeugung besteht (Windkraft-, Photovoltaik-, Biogasanlagen). Die im Wirkungskreis der Anlagen dort lebenden Bürger können bzgl. der davon ausgehenden Belastungen „ein Lied davon singen“.

 

Selbst dann, wenn manche hochfliegenden Windkraft-Pläne wegen Verstoßes gegen Natur- und Landschaftsschutzgesetzen u. ä. (zunächst) nicht gebaut werden bzw. vor den Verwaltungsgerichten scheitern und der WKA-Ausbau nicht sofort „mit voller Wucht“ sondern eher „schleichend“ und daher zeitlich gestreckt  -  um die Bürger „ruhig zu stellen“ bzw. um sie daran zu gewöhnen  -  realisiert werden sollten, bliebe zu befürchten, daß die weitgehend ideologisch geprägten Ausbau-Pläne der BW-Landesregierung „nach und nach“ umgesetzt würden.

 

Wir bitten Sie in Ihrer herausgehobenen Stellung  als Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg und als die Leitlinien der Landespolitik bestimmender und damit für das Gesamtwohl des Landes Baden-Württemberg und seiner Bürger maßgebend verantwortlicher Entscheidungsträger, sich  g e g e n  die vorwiegend aus ideologischen Gründen von „Grün-Rot“ geplante Windkraft-Forcierung an meist unsinnigen, oft raumbedeutsamen sowie natur- und landschaftssensiblen   -   wie bspw. dem Klosterwald in Creglingen  -   Stellen einzusetzen !

 

Ihre Entscheidung  -  zustimmend oder ablehnend  -  betrifft die Zukunftsfähigkeit (positiv oder negativ) an vielen geplanten Windkraft-Brennpunkten in der ganzen Region und darüber hinaus..

 

 

II       Aufruf an alle Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zum „Nein“ gegen weiteren Windkraft-Unfug im Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund

 

Setzen Sie sich bitte im Interesse von Mensch, Landschaft und Natur gegen weiteren regierungsamtlich von „Grün-Rot“ verordneten und ideologisch beeinflußten Windkraft-Unfug in Ihrer Heimat bzw. im Bereich des Regionalverbands Heilbronn-Franken und anderswo in Baden-Württemberg ein !

 

Die Bürger und die nachfolgende Generation danken es Ihnen!

 

Es geht um die Frage, ob die Zukunftsfähigkeit einer Jahrhunderte alten Kulturlandschaft im Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund entlang von Tauber, Jagst und Kocher auch noch für die nachfolgende Generation gewahrt bleibt oder ob es zu einer weiteren „Ausräumung“ einer bisher dort noch weitgehend intakten Landschaft und Natur zu Lasten der Allgemeinheit und zugunsten einiger Profiteure kommt, dem ohnehin schon vielfach „am Boden liegenden“ Landschafts- und Naturschutz einen weiteren „Schlag unter die Gürtellinie“ versetzend…

 

Dieser Aufruf mit der Bitte um Unterstützung wird Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann / MdL sowie den Mitgliedern der Vollversammlung beim RV HN-Franken und an die im Bereich des RV-HN-Franken

 

·         befindlichen Kreisgeschäftsstellen und Ortsverbände der Parteien

 

·         an die Bundes- und Landtagsabgeordneten der Region

 

·         Landes-Geschäftsstellen der Parteien und Fraktions-Vorsitzenden der im BW-Landtag vertretenen Parteien

 

·         Entscheidungsträger auf kommunaler und Landesebene, (Ober)Bürgermeister, Gemeinde- und Ortschaftsräte, Landräte / Landratsämter (Untere Naturschutzbehörden), Regierungspräsidium Stuttgart (Obere Naturschutzbehörde, Referate 55 und 56), Mitglieder der Kreistage, Einrichtungen des öffentlichen Lebens vor Ort, weitere Multiplikatoren vor Ort (u.a. Vereinsvorsitzende, Tourismus-Verbände, Gewerbetreibende / Selbständige / Freiberufler, Naturschutz-Organisationen vor Ort, dem Naturschutz nahestehende Vereine und Organisationen wie Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Ortsgruppen der Schwäbischen Albvereine, Schwäbischer Heimatbund (SHB) u.v.m.) 

 

·         sowie an die Medien

 

übergeben.

 

 

III      Windkraft-Forcierung: Nachteile für die ganze Region HN-Franken

 

1         Irreparable Natur- und Landschaftszerstörung

 

Die geplante Windkraft-Forcierung führt zu einer Natur- und visuellen Landschaftszerstörung in einem völlig unbekannten und bisher in der Region noch nie dagewesenen Ausmaß.

 

Erfahrungen an bereits realisierten WKA-Standorten in Rheinland-Pfalz (Soonwald / Hunsrück etc.) und anderswo zeigen klar, daß pro einzelner WKA eine Fläche von durchschnittlich ca. 7 000 qm - 10 000 qm benötigt wird. Diese wird versiegelt / zubetoniert.

 

Dieser Raubbau an der Natur droht nun auch in BW bzw. an vielen geplanten Standorten im Bereich des RV HN-Franken, bspw. in Creglingen / Klosterwald, in Bad Mergentheim / Apfelbach, in Langenburg, Boxberg, in den Limpurger Bergen, im Harthäuser Wald, im Mittleren Jagsttal und an vielen anderen Standorten. Je nach benötigter Infrastruktur (neues Straßen- und Feldwegenetz, Bau von Zu- und Ableitungen, Trafo- / Umspann-Stationen, Verbreiterung / Befestigung bestehender Straßen- und Feldwege zur Befahrung mit schwerem Gerät u.a.) ist der Flächenverbrauch je einzelner WKA noch größer; http://www.welt.de/politik/deutschland/article130261817/Erbitterter-Widerstand-gegen-Windkraft-im-Pfaelzerwald.html

 

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article129534851/Rettet-unsere-Naturparadiese-vor-der-Verspargelung.html

 

Reinhold Messner (2002):  „Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: Die Natur“.

 

 

2         Verstoß gegen bestehende Naturschutzgesetze / Aushebelung und „Biegung“ von Natur-. Wasser- und Landschaftsschutzrichtlinien und -verordnungen

 

Zur Wahrung des Natur- und Landschaftsschutzes und im Interesse der Bürger hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit und aus gutem Grund eine Reihe von Natur- und Landschaftsschutzgesetzen erlassen; Behörden haben darauf aufbauend konkrete Richtlinien etc. erstellt.

 

Zur mehr oder weniger rücksichtslosen Durchsetzung der von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD geführten BW-Landesregierung vorgegebenen und von der Windkraft-Lobby tatkräftig unterstützten Ausbauziele  -  auch an besonders sensiblen und für das ökologische Gleichgewicht der Region wichtigen Wald-Standorten und in Natur-, Wasser-, Landschafts-, (Europäischen) Vogelschutz-, Natura2000, FFH-Gebieten, Regionalen Grünzügen etc.  -  wird sehenden Auges immer stärker gegen bestehende Natur- und Landschaftsschutz-gesetze verstoßen und die eigentlich von Amts wegen bzw. von ihrer Aufgabenstellung her zur Bekämpfung des Naturfrevels ins Leben gerufenen Oberen und Unteren Naturschutzbehörden schauen „auf Druck von oben“ verschämt weg bzw. werden von ihren Behördenleitern „an die Kandarre genommen“ bzw. „mit Maulkorb“ versehen und schweigen verschämt.

 

Bestehende Richtlinien und Verordnungen werden mit eindeutigen Absichten umgeschrieben, „gedehnt“ bzw. neu „interpretiert“ und oftmals wird die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Natur-, insbesondere zum Vogelschutz (seltene Arten) nicht beachtet.

 

Mitarbeiter dieser Pseudo-Naturschutz-Behörden und anderer Dienststellen werden auf Seminare geschickt, die von Windkraft-nahen Veranstaltern vor allem mit dem Ziel angeboten werden, behördlich geplante pro-Windkraft-Entscheidungen „am Natur- und Landschaftsschutz vorbei“ möglichst „geräuschlos in trockene Tücher zu bringen.“ Zu hoffen bleibt, daß derart gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßende Entscheidungen im Rechtsweg von unabhängigen Richtern an den  -  „Gott sei Dank“ nicht auch noch unter dem Einfluß der Windkraft-Lobby stehenden  -   Verwaltungsgerichten wieder „kassiert“ werden.

 

 

3         Verstoß gegen Klimaschutzziele  -  Bäume / Wald absorbieren das klimaschädliche CO2  -  wegen Windkraft-Unfug abgeholzter Wald verliert diese Funktion

 

Ein Großteil des WKA-Ausbaus ist an Wald-Standorten geplant. Für den Bau von Windparks im Wald müßten oft ein über 100 Jahre alter, gewachsener und für das ökologische Gleichgewicht der Umgebung wertvoller Baum-Bestand / Mischwald mit der Fläche mehrerer Fußballfelder großflächig abgeholzt werden.

 

Wald / Bäume sind Schattenspender, absorbieren das klimaschädliche CO2 und bauen es ab, filtern die Luft, sorgen für den Luftaustausch, produzieren kühlere Luft und geben sie an die wärmere waldfreie Umgebung ab. Wald / Bäume dienen daher den Klimaschutzzielen und verhindern deshalb den weiteren Anstieg der Klimaerwärmung.

 

Diese Ziele werden durch die an vielen Standorten unsinnigen und allein Profit-Interessen einzelner Personen (Grundstücksverpächter, Projektierer, Service-Gesellschaften etc.) dienende Waldabholzung konterkariert.

 

Der beste Klimaschutz besteht in der Aufrechterhaltung der Funktionen des Waldes und nicht in dessen großflächiger Abholzung.

 

Wer gegen die aus reiner Profitgier erfolgende großflächige und die Lebensgrundlage der dort lebenden Bevölkerung zerstörende Abholzung des tropischen Regenwalds Zehntausende Kilometer entfernt von hier in Südamerika oder in Südostasien eintritt, macht sich völlig unglaubwürdig, wenn er vor der eigenen Haustür in Baden-Württemberg bzw. im Bereich des RV HN-Franken und anderswo in BW der großflächigen Wald-Rodung für  -  i.d.R. dazu noch wegen relativem Windmangel oft hoch-defizitäre  -  Windparks das Wort redet.

 

Eindringlich hat darauf auch Dr. Till Backhaus (Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Mecklenburg-Vorpommern) aus Anlaß des Ende April 2014 begangenen „Tag des Baumes“ hingewiesen (http://www.wald-mv.de/lib/media.php?id=5667):

 

„Bäume produzieren wie alle grünen Pflanzen Sauerstoff. Eine 100jährige Buche setzt pro Stunde etwa 1,7 kg Sauerstoff frei und bindet 2,35 kg CO2; Durch die Verdunstung von Wasser tragen die Bäume erheblich zur Verbesserung des Klimas bei. Eine Eiche verdunstet an einem Sommertag durchschnittlich 43 Liter und kühlt damit die Umgebung; 100 m³ Holz schaffen bzw. erhalten einen Arbeitsplatz in der Forst- und Holzwirtschaft; Standortgerechte Gehölze schaffen den notwendigen Lebensraum und sind Nahrungsgrundlage für viele Insekten, Vögel und Kleintiere. In naturnahen Buchenwäldern leben beispielsweise bis zu 7.000 Tierarten.“

 

Diesem Gesichtspunkt kommt besondere Bedeutung zu, weil von der allein im Bereich des Regionalverbands Heilbronn-Franken geplanten Fortschreibung  -  Windkraft betreffend  - ca. 40 % der der für Windvorrang-Gebiete vorgesehenen Standorte auf Waldflächen entfallen, die  -  falls die Pläne realisiert würden  -  großflächig abgeholzt werden müßten, wie andere Beispiele (bspw. im Soonwald / Hunsrück / Rhld-Pf) zweifelsfrei belegen; http://krisenbegleiter.wordpress.com/2012/03/20/der-pfalzerwald-verein-fordert-keine-windkraftanlagen-im-biospharenreservat-naturpark-pfalzerwald/

 

 

4         Möglicherweise durch Windkraft-Betrieb verursachte Gesundheitsrisiken  -  Klinik-Direktoren und Chef-Ärzte warnen vor durch Windkraft-Betrieb verursachten Gesundheitsgefahren 

 

Windkraft-Betrieb verursacht zweifelsfrei Schad-Immissionen wie Lärm, Schattenschlag und Infraschall, von denen insbesondere die im Wirkungskreis (Radius bis zu 5 km ab WKA-Standort) der WKA lebenden Bürger betroffen sind. Besonders dort und vor allem bei Menschen mit ohnehin schon angegriffenem Gesundheitszustand können diese Immissionen zu Gesundheitsrisiken (Langzeit-Effekt) führen, wie wissenschaftliche Untersuchungen renommierter Institute (bspw. Robert-Koch-Institut, Berlin) belegen.

 

Klinik-Direktoren und Chef-Ärzte verlangen daher für ihre bestehenden Kliniken  -  insbesondere bei Patienten, die vorwiegend altersbedingte Krankheitssymptome wie „Alsheimer“ / „Demenz“ o.ä. haben oder bei Reha-Kliniken, in denen neurologische Behandlungen durchgeführt werden  -  einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu neu geplanten Windparks von mindestens 5 000 m.

 

Jedem kritischen Betrachter sollte es daher zu denken geben, wenn Ärztliche Direktoren im Interesse ihrer Patienten einen deutlich größeren Sicherheitsabstand fordern, als im BW-Windkraft-Erlass (700 m) vorgeschrieben… …denn es ist nicht auszuschließen, daß diese durch WKA-Betrieb verursachten Gesundheitsrisiken sich auch bei gesunden, im Wirkungskreis der Windindustrieanlagen lebenden Bürgern „über kurz oder lang“ niederschlagen…

 

http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/singen/Gailinger-Schmieder-Klinik-befuerchtet-Schliessung;art372458,5509114

 

http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/gailingen/Hegau-Echo-Klinik-Schmieder-kaempft-gegen-Windkraftraeder;art372441,5511281

 

http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/gailingen/2000-Meter-Abstand-zu-Windraedern-beruhigt-Klinikleitung-nicht;art372441,6017179

    

http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/MAER/20111116/kliniken-kippen-windpark-plan-umwel/201111163088440.html

 

 

5         Kein ausreichender Sicherheitsabstand an vielen in BW geplanten WKA-Standorten  -  Deutliche Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Bundesländern; Forderung: Deutliche Erhöhung des Mindest-Abstands  

 

Der vom BW-Windkraft-Erlass für BW vorgeschriebene Mindest-Abstand ist mit 700 m bei Wohngebieten (450 m bzw. 300 m bei Gewerbegebieten / Weilern, landwirtschaftlichen Anwesen, Aussiedlerhöfen etc.) deutlich zu niedrig.

 

Er dient allein der Realisierung politischer Zielvorgaben der BW-Landesregierung zum Bau von ca. 1 200 neuen WKA‘ s und führt daher zum „Auspressen“ der verfügbaren BW-Landesfläche; jede   -  im Interesse von Mensch, Landschaft und Natur an sich sachlich gebotene  -  Vergrößerung der Mindest-Abstände führt zu einer Verringerung des zahlenmäßig angestrebten WKA-Ausbaus von ca. 1 200 neuen WKA‘ s und würde daher die politischen Ziele von „Grün-Rot“ unterlaufen.

 

Im Gegensatz zu Baden-Württemberg bestehen in allen anderen Bundesländern seit längerem deutlich höhere Sicherheitsabstände, erst recht im Ausland.

 

Bundesrats-Initiativen der Bundesländer Bayern und Sachsen forderten eine Öffnungsklausel im Bundes-Baurecht, die es den Bundesländern erlaubt, im Interesse ihrer Landesbürger individuelle, größere Sicherheitsabstände festzulegen.

 

MP Seehofer / CSU und die in Bayern amtierende CSU-Alleinregierung sind im Wege von Erlassen vorweg gegangen und haben einen Mindestanstand vom 10-fachen der Gesamthöhe der Windindustrieanlagen festgelegt (10-H-Regel, d.h. bei 200 m Gesamthöhe = Mindest-Abstand 2000 m).  Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß die 3. Generation der heute gebauten WKA‘ s mit Gesamthöhen von 200 m - 230 m um das ca. 3-fache höher sind als die vor ca. 30 Jahren noch mit einer Gesamthöhe von ca. 50 m - 70 m gebauten WKA‘ s. Es ist nicht einzusehen, weshalb in Baden-Württemberg und zum Nachteil seiner Bürger vorwiegend ideologisch beeinflußte, nur ein der Durchsetzung politischer Ziele geschuldeter und daher viel zu geringer Mindest-Abstand gelten soll.

 

Im Zuge der jetzt von der Bundesregierung vorgelegten, im Deutschen Bundestag verabschiedeten und im Bundesrat am 11.7.2014 ohne Anrufung des Vermittlungs-Ausschusses sowie von der EU vor wenigen Tagen abgesegneten und daher wie vorgesehen zum 1.8.2014 in Kraft getretenen EEG-Novellierung wurde diese Öffnungsklausel beschlossen. Damit kann jedes Bundesland  -  d.h. auch Baden-Württemberg  -  im Interesse seiner Bürger individuelle = höhere Sicherheitsabstände definieren.

 

Wir fordern daher im Interesse aller baden-württembergischen Bürger  -  und insbesondere im Interesse der schon übermäßig mit Windkraft-Betrieb belasteten Bürger im Bereich des RV HN-Franken unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungs-Grundsatzes  -  die sofortige Erhöhung des Mindest-Abstands auf das 10-fache der WKA-Gesamthöhe, so wie in Bayern bereits praktiziert.

 

Ohne gesetzliche Durchsetzung  -  jetzt via im Bundesrat am 11.7.2014 beschlossener Öffnungsklausel nun auch durch Ländergesetze möglich  -  eines deutlich vergrößerten Mindest-Abstands wie beschrieben darf keine Beschlußfassung, weder in den BW-Regionalverbänden noch auf landespolitischer Ebene,   -  auch nicht in HN-Franken  -  erfolgen ! 

 

 

6         Beeinträchtigung des an vielen Stellen im Aufwind befindlichen „sanften Tourismus“ durch Windkraft-verursachten Natur- und Landschaftsfrevel

 

An vielen Stellen im Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund ist der „sanfte Tourismus“ (Wochenend-, Fahrrad-, Wander-, Natur-Tourismus etc.)  -  auch in Creglingen und Umgebung  -  stark im Aufwind; der Anstieg der aus den überfüllten, weitgehend „ausgeräumten“ und dichter besiedelten Anrainer-Ballungsräumen zuströmenden Gäste belegt diesen seit mehreren Jahren stabilen Trend.

 

Das zarte Pflänzchen des aufstrebenden „sanften Tourismus“ würde jedoch sehr schnell wieder zertreten, käme es auch nur annähernd zur Umsetzung der vom Regionalverband HN-Franken aufgrund Vorgaben der BW-Landesregierung erstellten Beschluß-Vorlage bzw. zur Umsetzung der Windkraft-Pläne.

 

Alle Untersuchungen von Tourismus-Verbänden in allen Bundesländern und Aussagen der Tourismus-Manager an den Ständen der Tourismus-Messen belegen, daß das Tourismus-Potential  -  selbst bei Stammgästen  -  nach WKA-Bau verdrängt wird und sich in andere, Windkraft-freie Regionen verlagert.

 

Regelmäßig und alljährlich bestätigt wird dies bspw. vom Stand-Personal aus allen Tourismus-Gebieten Deutschlands bei der im Januar in der Stuttgarter Messe stattfindenden Urlaubs- und Freizeit-Messe CMT, durch Aussagen des Schwarzwald-Tourismus, des Schwarzwald-Vereins oder des Pfälzer-Wald-Vereins u.v.m. und die Verlagerung des bundesdeutschen Tourismus-Potentials  -  auch aus dem Bereich des RV HN-Franken  -  in das vor allem seine Tourismus- / Naherholungs-Gebiete Windkraft-frei haltende Bayern und anderswo dürfte noch weiter zunehmen, wenn es zur unsinnigen Windkraft-Forcierung nun  -  wie schon im Norden und Osten Deutschlands  -  auch in dieser Region käme…

 

 

7         Windkraft-Überfrachtung der im RV HN-Franken zusammen gefassten Region / „Sättigungsgrad“ zu Lasten von Mensch, Landschaft und Natur ist bereits weit überschritten

 

Die Region im Bereich des RV HN-Franken ist bereits jetzt schon mit einer Vielzahl regenerativen Strom erzeugender Anlagen überfrachtet.

 

Bereits jetzt produzieren Biogas-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen  -  wenn der Wind gerade mal weht oder die Sonne gerade mal scheint  -  weit über den Bedarf der Region hinausgehenden Strom, der mangels Speicherfähigkeit entweder im Zeitpunkt seiner Erzeugung wegen drohender Instabilität der Netze zur Einspeisung abgewiesen wird und so „umsonst“ verfällt oder an der Leipziger Strombörse wegen Strom-Überangebot und zu geringer Strom-Nachfrage zu weit unter den von uns allen über höhere Stromrechnungen zu bezahlenden, überhöhten und 20 Jahre garantierten  Einspeise-Vergütungen liegenden Dumping-Preisen regelrecht „verramscht“ oder sogar ins Ausland  -  oft noch unter Gewährung weiterer Zuschüsse  -  verschenkt wird, wo er bspw. in Österreich oder der Schweiz zum Hochpumpen des Wassers in höher gelegene Stauseen verwendet wird, das dann bei Strombedarf in Deutschland in den tiefer gelegenen See über Turbinenbetrieb zur Stromerzeugung abgelassen wird, damit der so im Ausland unter Gewährung deutscher Subventionen billig und weitgehend „kostenlos“ erzeugte Strom teuer nach Deutschland zurück importiert werden kann.

 

Insbesondere der Main-Tauber-Kreis / „Liebliches Taubertal“ und dort vor allem Creglingen und Umgebung ist jetzt schon mit Anlagen (Biogas, Photovoltaik, Windkraft) zur regenerativen Strom-Erzeugung deutlich und viel zu stark überfrachtet.

 

So beträgt der Anteil der Gesamtfläche von Main-Tauber an der Gesamtfläche Baden-Württembergs lediglich 3,7 %, während allein der Anteil der in Main-Tauber jetzt schon 82 stehenden Windkraftanlagen an den insgesamt in BW installierten 400 WKA‘ s bereits  20,5 % beträgt. Ähnlich sieht es in anderen Gebieten der Region HN-Franken aus. Daher lehnen immer mehr Bürger eine weitere Windkraft-Forcierung in ihrer Heimat ab.

 

 

8         Rotor-Drehungen führen jährlich zum Tod zig-Tausender Vögel und Fledermäuse

 

Die Evolution hat Vögel und Fledermäuse nicht auf die von Rotor-Drehungen ausgehenden Todesrisiken vorbereitet. Wissenschaftliche Untersuchungen von den Naturschutz-Organisationen nahe stehenden Instituten belegen, daß Vögel und Fledermäuse jährlich durch die mit einer Geschwindigkeit von ca. 300 km / h – 400 km / h sich drehenden Rotor-Blätter getötet werden können, wenn diese sich  -  wenn gerade mal der Wind weht  -  mit entsprechender Wind-Geschwindigkeit drehen; http://bergenhusen.nabu.de/forschung/windenergie/

 

Repräsentativ über einen längeren Zeitraum durchgeführte Erhebungen zeigen, daß die jährliche Todesrate sowohl für Vögel als auch für Fledermäuse mit einem auf die Anzahl bestehender Windkraftanlagen zu multiplizierenden Faktor 10 ermittelt werden kann.

 

Bei z. Zt. bundesweit in Betrieb befindlichen ca. 25 000 WKA‘ s beträgt die jährliche Todesrate demnach

250 000 Vögel und 250 000 Fledermäuse; Tendenz wegen des weiter forcierten WKA-Zubaus noch weiter ansteigend. Naturschützer weisen auf eine möglicherweise noch erheblich höhere Dunkelziffer hin, weil schon kurze Zeit nach WKA-Inbetriebnahme regelrechte, zum WKA-Standort führende „Fuchs-Pfade“ festgestellt wurden.

 

Dies deutet darauf hin, daß sich Fuchs, Dachs, Marder, Iltis etc. die am Fuße der WKA nach Rotorschlag jämmerlich verendeten Tierkadaver oft nachts geholt haben, bevor später tagsüber vorbeikommende Naturschützer diese durch Rotorschlag getöteten Tiere statistisch erfassen konnten; http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/windkraft-tausende-fledermaeuse-sterben-an-windraedern-in-deutschland-a-917385.html

 

 

9         Wer trägt die Folgekosten ? Die Kommunen und damit der Bürger…

 

Nicht nur für die Windkraft-Anlagen selbst fallen Instandhaltungs- und Wartungskosten an, die im Zeitablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer über 20 - 30 Jahre immer weiter ansteigen. Auch für die zum WKA-Standort führende Infrastruktur (Straßen, Feldwege, Standort, Depots, Leitungen etc.) fallen parallel zur WKA-Betriebslaufzeit weitere Unterhaltungskosten an, die an windschwachen Standorten im windarmen Binnenland wie Baden-Württemberg oft von der Standort-Kommune notgedrungen und entgegen den ursprünglichen Zusagen der Windkraft-Lobby übernommen werden müssen, weil die oft infolge Verlust-Betrieb chronisch unterfinanzierten Windkraft-Betriebs-Gesellschaften aufgrund des durch die Verluste bereits weitgehend aufgezehrten Anleger-Kapitals keine Liquiditäts-Reserven mehr haben, um derartige Infrastruktur-Instandhaltungsaufwendungen aus der eigenen Tasche finanzieren zu können. In diesen Fällen muß die Standort-Kommune und damit der Bürger in die Bresche springen, ohne daß der Standort-Kommune zuvor  -  wegen nachhaltigen Windkraft-Verlustbetriebs  -  auch nur „eine einzige Mark“ an Gewerbesteuer-Einnahmen zugeflossen wären…

 

 

10       Windkraft-V e r l u s t-Betrieb an den allermeisten Windkraft-Standorten in BW und insbesondere auch im Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund  -  Jahresdurchschnittliches Windaufkommen ist wichtigste Voraussetzung für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb

 

BW ist laut seriös und über Langzeit-Winddaten des Deutschen Wetterdiensts (DWD) erhobenen Windmessungen das mit Abstand windschwächste aller 16 Bundesländer und steht damit in der Tabelle zum durchschnittlichen Windaufkommen mit großem Abstand an letzter = 16. Stelle.

 

Das durchschnittliche Windaufkommen ist im windschwachen BW im Vergleich zu den „klassischen“ Windkraft-Bundesländern im Norden und Osten Deutschlands um ca. 2 - 3 Mal geringer. Nicht zuletzt aus diesem Grund stehen ca. 80 % aller bisher in Deutschland rd. 25 000 WKA‘ s in diesen klassischen Windkraft-Bundesländern und eben nicht im relativ windschwachen BW.

 

Von den bisher rd. 400 in BW an vermeintlich windgünstigen Standorten installierten WKA‘ s erwirtschaften ca. 80 % - 90 % vom ersten Tag ihrer Inbetriebnahme an bis heute  -  ohne Aussicht auf Besserung  -  hochdefizitäre Verluste und „tiefrote“ Betriebsergebnisse, das Anlegerkapital Jahr für Jahr weiter aufzehrend und viele der gutgläubig und blauäugig aufgelegten Bürger-Windräder, Genossenschafts- oder KG-Modelle werden nach Aufzehrung des Anlegerkapitals durch jährliche Verluste geradewegs auf eine vorzeitige Insolvenz zusteuern, zu einem endgültigen Kapitalverzehr führend, von Gewinnausschüttungen / Verzinsungen an die Kapital-Anleger oder Gewerbesteuer-Einnahmen zugunsten der Standort-Kommune ganz zu schweigen…

 

… auch viele der im Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund stehenden WKA‘ s liegen meilenweit unter den von der Windkraft-Lobby vollmundig versprochenen Prognosen und erwirtschaften bestenfalls „eine schwarze Null“ und viele der Standort-Kommunen wie bspw. Langenburg / Hohenlohe und anderswo warten nach den Aussagen ihrer Bürgermeister noch heute auf die einst vollmundig versprochenen Gewerbsteuer-Einnahmen. Auch der Bürgermeister von Creglingen erwartet lt. in öffentlicher Veranstaltung getroffener Aussage keine nennenswerten Gewerbesteuer-Einnahmen aus einem geplanten Windkraft-Betrieb im Klosterwald !

 

Fazit: Die allermeisten der hinsichtlich des jahresdurchschnittlichen Windaufkommens von der Windkraft-Lobby und ihr nahe stehender Kreise mit eindeutiger Absicht viel zu optimistisch prognostizierten Windkraft-Standorte  -  vor allem auch die jetzt vom RV HN-Franken ausgewählten Standorte  -  entpuppen sich in schöner Regelmäßigkeit und sehr schnell als dauerhafte Windkraft-Verlust-Standorte. Um diesen „Erfolg“ zu erreichen, dürfen große Teile der Landschaft und Natur im Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund und anderswo in BW nicht irreparabel ruiniert werden !

 

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/vorstandschef-stadtwerke-mainz-machen-minus-mit-windkraft-verluste-bei-allen-anlagen-in-rheinland-pfalz_14624065.htm

 

http://www.welt.de/wirtschaft/article131172174/Ganze-Landstriche-durch-Windkraft-unbewohnbar.html

 

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article131347057/Wie-die-Energiewende-Deutschlands-Natur-zerstoert.html

 

 

11       Oft vorzeitige Insolvenz des Windkraft-Betriebs an relativ windarmen Standorten ! Wer trägt die Folgekosten ? Den Letzten ( = die Standort-Kommune = der Bürger) „beißen die Hunde…“

 

In BW  -  auch im Bereich des RV HN-Franken  -  kommt es vermehrt zu vorzeitigen Liquidationen / Insolvenzen  bzw.  -  zu deren Vermeidung  -  zum vorzeitigen Abbau von WKA‘ s, um den vollständigen Kapitalverlust zu vermeiden.

 

In diesen Fällen bleiben die Standort-Kommunen oft auf den Rückbau-Kosten / Kosten der Entsorgung der WKA‘ s „sitzen“, weil die an einem windarmen Standort notleidend gewordene WKA-Betriebsgesellschaft keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr hat, um diese Kosten finanzieren zu können. Dieses Schicksal droht auch vielen WKA-Standort-Kommunen, auf deren Gemarkung die vom Regionalverband HN-Franken auf Basis eines fehlerhaften  -  weil mit viel zu hohen = unrealistischen Prognosen zur Windgeschwindigkeit versehen  -  BW-Windatlas ausgesuchten Windvorrang-Gebiete stehen. 

 

 

12       Windkraft versus Hochwasser-Schutz (vgl. Ziff. 1 und 3)

 

Der Bau von Windparks führt zur großflächigen Bodenversiegelung / Betonierung. Diese fällt an, wenn die für WKA-Standorte benötigte Infrastruktur (Standort / Fundamente, Neubau bzw. Ausbau vorhandener Straßen, Feldwege, Leitungsnetz, Umspann-Stationen etc.) gebaut wird. Durch den dabei anfallenden Flächenfraß geht wertvolles Ackerland oder Waldfläche endgültig verloren.

 

Infolge Windpark-Bau anfallende Bodenversiegelungen wirken sich auch konträr zum Ziel „Hochwasserschutz“ aus, denn vor allem Waldböden etc. wirken als Wasserspeicher, indem sie bei in kurzer Zeit stark anfallenden Niederschlägen / Schneeschmelzen etc. die Wassermasen im Boden wie ein Schwamm aufsaugen und diese nach Ende der Niederschläge nach und nach an die Vegetation abgeben. Durch diese Speicherung der Niederschlagsmenge wird verhindert, daß das Wasser zu schnell in die niederliegenden und oft schon bereits überfluteten Fließgewässer fließt, wodurch die Hochwasser-Gefahr in den Tal-Auen noch verstärkt würde. 

 

Die Region Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund ist neben Kocher, Jagst und Tauber auch durch eine Vielzahl kleinerer Fließgewässer charakterisiert, die bei Hochwasser ebenfalls oft übertreten und mehr oder weniger große Schäden anrichten. Durch Bau von Windparks an dazu noch mangels Windaufkommen vielfach ungeeigneten Standorten und dabei entstehender Bodenversiegelung erhöhen sich die Hochwasser-Risiken zu Lasten der Bürger in den genannten Regionen.

 

 

13       Wertverluste Immobilien

 

Der in einem „klassischen“ Windkraft-Bundesland angesiedelte Landesverband von Haus & Grund in Schleswig-Holstein hat bereits in seiner Pressemitteilung vom 17.11.2011 (http://www.haus-und-grund-sh.de/presse_131.html) auf empfindliche Wertverluste von Immobilien hingewiesen, die bei Errichtung von WKA‘ s in der Nähe / Sichtweite von Wohn-Grundstücken entstünden.

 

Dessen von Kredit-Abteilungen der Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Immobilien-Maklern und Gutachter-Ausschüssen der Kommunen bestätigten Erkenntnissen zufolge durch Lärm, Schattenschlag, Eis-Wurf sowie durch die bedrängende Wirkung und durch die baunutzungsrechtlich in Baden-Württemberg viel zu geringen Mindest-Abstände kommt es durchschnittlich zu Wertminderungen von ca. 30 % der Immobilien-Verkehrswerte.

 

Diese können im Einzelfall bis zur Unverkäuflichkeit (100 % Wertminderung) gehen. Im Alter können oft Finanzierungslücken entstehen, wenn der dadurch gesunkene Immobilien-Wert beim späteren Verkauf nicht mehr ausreicht, um den Aufenthalt im Altenheim / Betreutes Wohnen / Pflegefall etc. auf Dauer finanzieren zu können. Käme es dazu und kommen nahe Angehörige für diese möglicherweise im Alter entstehenden Finanzierungslücken nicht auf, droht  -  mangels Finanzierbarkeit  -  eine Absenkung des Lebensstandards im Alter.

 

 

14       Jetzt endgültig beschlossene und zum 1.8.2014 in Kraft getretene  E E G-Novellierung treibt die allermeisten der in BW bzw. in H N-Franken geplanten WKA-Standorte in eine noch größere Unwirtschaftlichkeit  -  Fehl-Investitionen zu Lasten der Kapital-Anleger sind vorprogrammiert 

 

Der Bundesrat hat der zuvor im Deutschen Bundestag beschlossenen EEG-Novellierung am 11.7.2014 ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt; auch die EU akzeptiert die EEG-Reform. Damit ist die EEG-Novellierung wie geplant zum 1.8.2014 in Kraft getreten.

 

Ziel der EEG-Novellierung war eine stärkere Marktnähe und die damit verbundene schrittweise Abkehr von einer Subventionspraxis, die wegen damit verbundener Fehlanreize zu jährlich steigenden Einspeisevergütungen = Subventionen und damit zu immer stärker steigenden Stromkosten geführt hat.

 

Die Stichtags-Regelung bleibt bestehen. Danach besteht Bestandsschutz für alle bis zum 22.1.2014 genehmigten und bis zum 31.12.2014 gebauten Windkraftanlagen, die auch weiterhin die jetzt noch geltenden höheren Fördersätze / Subventionen erhalten.

 

Alle nach dem 22.1.2014 genehmigten Windkraftanlagen erhalten im Zeitablauf durchschnittlich niedrigere Fördersätze / Subventionen / Einspeise-Vergütungen, die sich im Interesse der Bremsung des Kostenanstiegs von durchschnittlich 17 Cent je kwh auf 12 Cent je kwh vermindern (degressiver Verlauf). Außerdem wird der ungeplante, allzu starke Zubau durch einen „atmenden Deckel“ begrenzt, wonach der jährlich einen Deckel von 2,5 Gigawatt Leistung (kwh) übersteigende Windkraft-Zubau „on-shore“ einen dann gekürzten Fördersatz über die Laufzeit von 20 Jahren erhält.

 

Um die Kosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen, werden künftig auch alle Eigenversorger mit der EEG-Umlage belastet („Soli“). Sie werden ab Ende 2015 mit 30 %, ab Ende 2016 mit 35 % und schließlich ab Ende 2017 mit 40 % der regulären EEG-Umlage belastet. Für weiter unter Bestandsschutz stehende Alt-Anlagen wird wie bisher keine EEG-Umlage erhoben. Bisher konnten Öko-Stromerzeuger entscheiden, ob sie ihren regenerativ erzeugten Strom zu einem festen Preis an den örtlichen Stromhändler verkaufen oder ihn direkt vermarkten. Künftig werden größere Ökostrom-Erzeuger (Wind- und Solarparks) via Übergangsregelung zur Direktvermarktung verpflichtet.

 

Die jetzt für neue WKA‘ s beschlossene stärkere Heranführung an die Marktnähe / Wettbewerb und die schrittweise Abkehr von allzu üppigen Fördertöpfen soll zu einer höheren Effizienz neuer WKA‘ s und zu deutlich niedrigeren Stromkosten führen.

 

Für im windschwachen Binnenland Baden-Württemberg  -  auch im Bereich des RV HN-Franken  -  neu geplante Windkraft-Standorte führt die EEG-Novellierung dazu, daß sich die vielfach schon jetzt  -  d.h. selbst bei jetzt noch geltenden höheren Fördersätzen  -  zu erwartende Unwirtschaftlichkeit wegen künftig verminderter Subventionen zu Lasten der Kapital-Anleger noch einmal spürbar erhöht; weitere Windkraft-Verlust-Standorte sind vorprogrammiert; bei allen nach dem 22.1.2014 genehmigten WKA‘ s wird sich das Jahresergebnis gegenüber der ursprünglichen Planung noch einmal verschlechtern.

 

 

15       Ministerpräsident  Torsten Albig (SPD), Schleswig Holstein: Abqualifizierung baden-württembergischer Windkraft-Standorte wegen viel zu großer Ineffizienz

 

Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Torsten Albig (SPD), hat bei den im Oktober / November 2013 in Berlin durchgeführten Koalitionsvereinbarungen zur Bildung der Großen Koalition bei der Diskussion zur Ausgestaltung der Energiewende laut Medienberichten unwidersprochen gegenüber seinem baden-württembergischen Ministerpräsidenten-Kollegen Winfried Kretschmann (Grüne) gesagt: „Der schlechteste Windkraft-Standort in Schleswig-Holstein ist bzgl. der Effizienz immer noch deutlich besser als der beste Windkraft-Standort in Baden-Württemberg.“ Dem bleibt nichts mehr hinzuzufügen.

 

 

16       Nord-Süd-Stromtrassen sind bereits seit ca. 3 Jahren endgültig gesetzlich geregelt und würden auch durch Dezentralisierung / Bau von Windparks an unwirtschaftlich zu betreibenden WKA-Standorten im relativ windarmen Südwesten nicht verhindert

 

Die Vorgänger-Bundesregierung hat bereits vor ca. 3 Jahren den Bau von Nord-Süd-Stromtrassen endgültig gesetzlich geregelt. Die neue Bundesregierung hat an diesen Gesetzen festgehalten.

 

Sie sind notwendig, um den im Vergleich zum windarmen südlichen Binnenland wegen deutlich höherem Windaufkommen wirtschaftlicher erzeugbaren Windstrom vom bevölkerungs- und industrieärmeren Norden in den windärmeren, aber bevölkerungsdichteren und industriestärkeren Süden / Südwesten zu transportieren. Ohne den Bau dieser vom Norden nach Süden führenden Strom-Trassen könnte der dort regenerativ erzeugte Strom nicht ins bundesdeutsche Stromnetz eingespeist werden; viele dort mit Milliarden-Aufwand on-shore und off-shore errichtete Windparks würden quasi „über Nacht“ zu einem Milliarden-Grab.

 

Bei den jetzt in Bayern geführten Diskussionen geht es lediglich um eine Korrektur des Ausgangspunkts der Trassenführung vom Norden nach Bayern. Diese soll näher an die im Norden belegenen Windparks und weiter weg vom Braunkohlabbau gelegt werden. Die Nord-Süd-Trassen werden benötigt, um den in den mit zig Milliarden € neu gebauten Meeres-Windparks in der Nord- und Ostsee erzeugten Windstrom in den Südwesten / Süden durch zu leiten. Nach wie vor erfolgt der weitere Windkraft-Zubau wegen des dort deutlich höheren Wind-Volumens im Norden und Osten Deutschlands.

 

Allein schon deshalb, d.h., weil die Nord-Süd-Trassen endgültig und unumkehrbar beschlossen sind, wären unter unglaublichem Natur- und Landschaftsfrevel an oft völlig unwirtschaftlichen Binnenland-Standorten geplante Windparks  -  auch im Bereich des RV HN-Franken (bspw. in Creglingen / Klosterwald, MGH-Apfelbach, Limpurger Bergen, Langenburg / Brüchlinger Wald, Kirchberg / Jagst, im Mittleren Jagsttal (Krautheim, Dörzbach, Mulfingen, Ailringen, Boxberg, Königheim, Widdern, Hardthausen etc.) und anderswo in BW  -  ohne weiteres verzichtbar, ohne daß die beschlossene Energiewende auch nur annähernd ernsthaft gefährdet wäre.  

 

 

17       Der mit der E E G-Novellierung angestrebten Zielsetzung „Höhere Effizienz“ von WKA-Standorten können sich auch die BW-Regionalverbände und politische Entscheidungsträger bei ihrer Beschlußfassung zum Ausweis neuer Windvorrang-Gebiete nicht entziehen (Regionalplan-Änderung, Teilfortschreibung Windkraft betreffend und in vielen Orten parallel laufendes kommunales FNP-Verfahren)

 

Hauptziel der jetzt beschlossenen EEG-Novellierung war eine stärkere Effizienz der neu „on-shore“ zu bauenden WKA‘ s; die Subventions-Ausschüttung nach dem „Gießkannen-Prinzip“ vor allem an windschwache und daher vielfach ineffiziente Binnenland-Standorte sollte deutlich zurückgefahren werden. Erreicht werden soll dies durch die Heraufsetzung des für Binnenland-Standorte geltenden Referenzertrags von 60 % auf künftig 75 % einer in den „klassischen“ Windkraft-Bundesländern im Norden und Osten Deutschlands stehenden WKA.

 

Dieser Zielsetzung können sich auch die BW-Regionalverbände und die politischen Entscheidungsträger bei ihren jetzt auf dem Gebiet der Energiepolitik anstehenden Beschlußfassungen nicht entziehen.

 

Waren die Auswahl-Kriterien der BW-Regionalverbände (Verwaltung) zur Findung geeigneter WKA-Standorte schon vor der jetzt beschlossenen EEG-Novellierung veraltet und führten zum Ausweis relativ windschwacher und für dauerhaft wirtschaftlichen WKA-Betrieb völlig ungeeigneter Windvorrang-Gebiete, so sind die von den RV-Verwaltungen zur „Wirtschaftlichkeit“ gemäß BW-Windatlas unverändert zugrunde gelegten Kriterien nunmehr erst recht völlig überholt und würden bei weiterer Zugrundlegung zu einer möglicherweise gigantischen  Fehl-Investition von mehreren 100 Millionen € führen (Millionengrab zu Lasten der oft gutgläubigen, jedoch oft blauäugigen Klein-Kapitalanleger), falls WKA‘ s an den auf Basis des falschen BW-Windatlas von den BW-Regionalverbänden ausgewählten Windvorrang-Gebieten realisiert würden..

 

 

18       Zur Identifizierung von Windvorrang-Gebieten bzw. zum Bau von WKA‘ s zugrundegelegter BW-Windatlas führt wegen falschen (weil überhöhten) Wind-Daten im Vergleich zu den real vor Ort  -  auch in der Region HN-Franken  -  deutlich niedrigeren  jahresdurchschnittlichen Windgeschwindigkeit zu Fehl-Investitionen in Millionenhöhe

 

Der bespw. vom RV HN-Franken und den anderen Regionalverbänden zur Identifizierung wirtschaftlicher  -  d.h. mindestens kostendeckend  -  zu betreibenden Windkraft-Standorte zugrunde gelegte BW-Windatlas führt in nahezu allen Fällen zu Fehl-Entscheidungen beim Ausweis neuer Windvorrang-Gebiete.

 

Die im BW-Windatlas in den Jahren 2010 / 2011 modellhaft durch Abstrahierung von der Realität zugrunde gelegten Winddaten wurden ohne eine einzige echte, real vor Ort erhobene Windmessung zugrundgelegt.

 

Das lediglich „am Grünen Tisch“ entwickelte Modell hatte zum Ziel, im Interesse des in BW geplanten Windkraft-Ausbaus und unter Berücksichtigung politischer Vorgaben möglichst viele in Frage kommende Standorte zu finden. Insoweit mußten die im BW-Windatlas enthaltenen und zur Findung von Windvorrang-Gebieten zugrunde gelegten Wind-Daten hoch und in jedem Fall höher als das in Wirklichkeit dort tatsächlich vorhandene Windaufkommen sein. Hätte man die vor Ort an den vermeintlich windgünstigsten Standorten real vorhandenen Winddaten zugrunde gelegt, wäre dieses Ziel niemals  -  wegen dann vorab festgestellter jahresdurchschnittlicher Windschwäche  -  erreicht worden. 

 

An nahezu allen bisher realisierten und auf Basis des BW-Windatlas umgesetzten Windkraft-Standorten beträgt die Soll-Ist-Abweichung bzgl. des jahresdurchschnittlichen Windaufkommens durchschnittlich ca. 30 % (im Einzelfall noch höher), m.a.W., das dort beim Windkraft-Echtbetrieb real vorgefundene jahresdurchschnittliche Windaufkommen weicht erheblich vom durch die Windkraft-Lobby / Projektierer etc. „am Grünen Tisch“ prognostizierten Windaufkommen nach unten ab. Entsprechend erwirtschaften die auf Basis des BW-Windatlas gefundenen WKA-Standorte in den allermeisten Fällen Jahr für Jahr Verlust-Betriebsergebnisse, die „meilenweit“ von den Windkraft-Lobby-Prognosen nach unten abweichen http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/sendung/windkraft-windatlas-energiewende-baden-wuerttemberg-100.html

 

An vielen in BW geplanten WKA-Standorten hat dies zur Folge, daß  -  wie bspw. an mehreren Orten in Südbaden und anderswo  -  millionenschwere Windkraft-Investitionen „auf Eis liegen“ und wohl auch nicht mehr realisiert werden, nachdem man in Südbaden bei den ersten auf Basis des BW-Windatlas definierten WKA-Standorten in Betrieb genommenen erhebliche Abweichungen festgestellt hatte. Immer mehr von der Windkraft-Lobby sich geprellt fühlende und mit Verlusten konfrontierte Windkraft-Kapitalanleger ziehen deshalb vor Gericht; http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/anleger-klagen-gegen-freiburger-windkraft-gesellschaft--65740428.html,

 

Nach bei öffentlichen Aussagen bspw. von BW-Umweltminister Franz Untersteller / MdL (Grüne) oder von Dirk Güsewell (EnBW-Vorstand für Erneuerbare Energien) getroffenen Aussagen sollten Windkraft-Investitionen an den Orten unterbleiben, an denen die jahresdurchschnittliche Windgeschwindigkeit unter 6 m pro sek bleibt. In der Branche ist anerkannt, daß ein dauerhaft wirtschaftlicher = kostendeckender Windkraft-Geschäftsbetrieb erst bei einem Überschreiten dieser Untergrenze > 6 m / sek zur jahresdurchschnittlichen Windgeschwindigkeit im Echt-Betrieb erreicht wird.

 

Diese Voraussetzung liegt bei keinem einzigen der in den Planungs-Unterlagen des RV HN-Franken und bei anderen Regionalverbänden aufgeführten Windvorrang-Gebiete vor. Die dort aus dem BW-Windatlas übernommenen und lediglich „am Grünen Tisch“ modellhaft „schön gerechneten“ Daten zur jahresdurchschnittlichen Windgeschwindigkeit liegen schwerpunktmäßig zwischen 5 m / sek - 5,5 m / sek, im Einzelfall bei 6 m / sek.

 

Damit ist klar, daß allein schon bei Zugrundelegung der Aussagen (jahresdurchschnittliches Überschreiten einer Untergrenze von > 6 m / sek notwendig) von BW-Umweltminister Franz Untersteller / MdL (Grüne) und des EnBW-Vorstands Dirk Güsewell nahezu alle vom RV HN-Franken und anderswo in die engere Auswahl einbezogenen Windvorrang-Gebiete schon vor dem „ersten Spatenstich“ als ein Millionengrab zu Lasten der durch geschönte Prognosen getäuschten Kapital-Anleger zu charakterisieren sind.

 

Berücksichtigt man jetzt noch zusätzlich die an den allermeisten auf Basis des BW-Windatlas realisierten WKA-Standorten vorgefundene Abweichung von durchschnittlich ca. 30 % und wendet man diesen 30 %-Abschlag auf die völlig überhöhten, im BW-Windatlas zur Findung von geeigneten Windvorrang-Gebieten (zu hoch) zugrunde gelegten Windgeschwindigkeiten an, nähert man sich der tatsächlichen, vor Ort an den einzeln in der Beschluß-Vorlage aufgeführten Windvorrang-Gebieten real vorhandenen jahresdurchschnittlichen Windgeschwindigkeit, die tatsächlich und real vor Ort nur noch 3,5 m / sek – 3,85 m / sek, im Einzelfall nur noch 4,2 m / sek betragen und damit viel zu niedrig sind, um einen dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb zu gewährleisten.

 

Fazit:   Diese real gegenüber den in der Beschlußvorlage ausgewiesenen Windvorrang-Gebieten niedriger vorhandene jahresdurchschnittliche Windgeschwindigkeiten weichen meilenweit von der für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb zu überschreitenden Untergrenze von > 6 m / sek ab.

 

Im Hinblick auf die mit der EEG-Novellierung verbundenen Zielsetzung („höhere Effizienz“ etc.) und vor dem Hintergrund der jetzt an nahezu allen auf Basis des mit falschen Zahlen ausgestatteten BW-Windatlas realisierten Windkraft-Verlust-Standorten ist es geboten, daß dieser Sachverhalt zu einem klaren „Nein“ bei den anstehenden Beschlußfassungen führt.

 

 

19       Wertschöpfungs-Märchen: Oft von der Windkraft-Lobby, verblendeten             Bürgermeistern und überforderten Abgeordneten zur Irreführung der Bürger ins Spiel gebracht

 

Windkraft-Protagonisten führen oftmals die angeblich durch Windkraft-Investitionen vor Ort entstehende Wertschöpfung als Vorteil an.

 

Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich diese Behauptung jedoch als Märchen, denn: Windkraft-Anlagen sind von der Technik her spezielle Investments, deshalb kommen hier ausschließlich vom WKA-Hersteller beauftragte Spezial-Firmen mit entsprechend geschulten Service-Technikern / Anlagenbauern zum Einsatz. Dies trifft auch auf Wartungsarbeiten zu. Allein schon aus Gründen des Versicherungsschutzes werden hier keine örtlichen Handwerker beauftragt. Dies trifft auch auf die Firmen zu, die Spezialkräne zum Auf- und Rückbau bereit stellen. Belegt wird dies an allen bisher realisierten Windkraft-Standorten.

 

Darüber hinaus kommt es durch laufenden Windkraft-Betrieb vor Ort nur dann zu Wertschöpfung, wenn Gewinne erzielt werden, die dann als Gewinne / Verzinsungen an die (örtlichen) Kapitalanleger ausgeschüttet werden bzw. die dann als Bemessungsgrundlage zur Festsetzung einer Gewerbesteuer führen, die dem kommunalen Haushalt der Standort-Kommune zufließt.

 

Dieser Sachverhalt trifft wegen des dort um ca. 2-3 Mal höheren Windaufkommens an vielen WKA-Standorten im Norden und Osten Deutschlands zu.

 

Im Gegensatz dazu werden wegen relativer Gewinnschwäche an ca. 80 % - 90 %  der in Baden-Württemberg in Betrieb befindlichen ca. 400 WKA-Standorten keine Gewinne, sondern dauerhafte Verluste erwirtschaftet. In Verlustfällen entsteht jedoch keine Wertschöpfung, sondern ein Wertverlust / Wertvernichtung, weil das eingesetzte Anlegerkapital durch Verluste aus dem Windkraft-Betrieb aufgezehrt und deshalb vernichtet wird.

 

Im übrigen ist das im Sektor „Erneuerbare Energien“ vorhandene Arbeitskräfte-Potential nicht im harten Wettbewerb, sondern ausschließlich durch jährliche Subventionen i.H.v. 23 Milliarden € (allein Jahr 2013) entstanden. Das dadurch in den letzten Jahren künstlich entstandene Strohfeuer ist bereits weitgehend wieder „gelöscht“, weil der am Markt durch Subventionen künstlich angeheizte Windkraft-Hype bereits wieder auf dem Rückzug ist und weil immer mehr Firmen aus dem Segment „Erneuerbare Energien“ mangels Nachfrage etc. sich endgültig zurückziehen.

 

So hat der Technologie-Weltmarktführer Robert Bosch seine Erneuerbare-Energien-Sparte mit ca. 3 000 hochmodernen Arbeitsplätzen endgültig aufgegeben. Die Sparte wurde sogar noch unter Millionen-Zuschüssen an die bereits mehrfach vor der Insolvenz gestandenen und letztlich nur durch einen für die Kapital-Anleger sehr schmerzhaften Kapitalschnitt geretteten Solarworld verschenkt. Aktuellen Wirtschafts-Informationen entsprechend sucht Robert Bosch für seinen bei seinem Maschinenbau-Unternehmen Rexroth in Lohr / Main (Tochtergesellschaft) angehängten Bereich „Windkraft-Steuerungsanlagen“ einen Käufer.

 

Siemens mußte in den vergangenen Jahren insbesondere im Sektor Windkraft Sonder-Abschreibungen und Verluste in Milliardenhöhe verkraften bzw. „Gewinnwarnungen“ verkünden; im Segment „Windkraft“ wurden Tausende von Arbeitsplätzen endgültig abgebaut. Über ähnlich schlechte Zahlen im Windkraft-Geschäft haben auch der Getriebe-Hersteller ZF Friedrichshafen (http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Trotz-Rekordumsatz-Die-ZF-Friedrichshafen-AG-verdient-weniger-als-im-Vorjahr-_arid,5428355_toid,310.html) und andere Unternehmen berichtet;

 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.offshore-windparks-siemens-versucht-den-neustart-auf-hoher-see.ed775a3a-88c6-4b7c-8c5b-83c72fc77484.html

 

http://www.welt.de/wirtschaft/article106195268/Windkraft-ruiniert-Siemens-den-Gewinn.html

 

Der  Windpark-Projektierer Windreich AG, Wolfschlugen, wurde im Herbst 2013 insolvent, nachdem er zur Finanzierung seiner Windpark-Bauten aufgenommene Anleihen i.H.v. 360 Millionen € nicht mehr bedienen konnte. Zwischenzeitlich ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Insolvenz-Verschleppung, Bilanzfälschungs-Delikten u.a. http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/windpark-betreiber-windreich-meldet-insolvenz-an-a-921314.html;

 

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/windparkentwickler-windreich-ist-zahlungsunfaehig-und-beantragt-insolvenz-12566455.html

 

In letzter Zeit spektakulärster Fall von Wertvernichtung im Sektor Windkraft war Prokon AG, Iztehoe. Nach kürzlicher Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens verloren ca. 300 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz und ca. 74 000 vorwiegend Kleinanleger müssen von ihren dort gutgläubig angelegten ca. 1,4 Milliarden € nach Auskünften des Insolvenzverwalters rd. 750 Millionen € endgültig „in den Wind“, d.h. abschreiben http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nach-prokon-insolvenz-gegen-wind-1.1948031

  

http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Prokon-Gericht-eroeffnet-Insolvenzverfahren,prokon255.html

 

http://www.shz.de/schleswig-holstein/wirtschaft/prokon-insolvenz-ein-teurer-spass-fuer-anleger-id6441951.html

 

Viele der mit großen Hoffnungen gestarteten und an der Börse gehandelten Windkraft-Firmen dümpeln als „penny-stocks“ und „junk-bonds“ mit Cent-Werten wegen nachhaltiger Verlust-Situation nur noch zu einem Bruchteil ihres einstigen Börsenkapitals vor sich hin und sind bestenfalls eine hochspekulative Anlage für Börsen-Zocker und viele in diesem Segment angetretene Mittelständler haben sich angesichts einbrechender Nachfrage nach WKA‘ s schnell wieder zurückgezogen.

 

Die einzigen, bei denen sich tatsächlich eine „Wertschöpfung“ einstellt, sind die Windkraft-Hersteller / Konzerne, Projektierer, Service-Gesellschaften und Grundstücks-Verpächter, die über eine Vertragslaufzeit von i.d.R. 20 Jahre oder länger Pachterlöse für die Verpachtung ihrer Grundstücke bekommen, jedoch auch nur so lange, wie der Windkraft-Betrieb in der Lage ist, die Pachterlöse aus den durch Windstrom-Erzeugung zugeflossenen Erlösen zu bestreiten.

 

Gerade an windschwachen Standorten im relativ windarmen Binnenland mehren sich jedoch die Informationen, wonach es wegen nachhaltiger Verlust-Situation zur vorzeitigen Liquidation bzw. zu einer weit vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegenden Insolvenz kommt. In diesen Fällen fallen Grundstücks-Pachterlöse aus und der Grundstücks-Verpächter muß  -  wenn es „schlecht läuft“  -  evtl. auch noch für den Rückbau der insolventen bzw. liquidierten Anlage aufkommen, wenn die Windkraft-Betriebsgesellschaft keine liquiden Mittel mehr hat und auch von den Kapitalanlegern „nichts mehr zu holen ist…“

 

So viel zum Märchen von der Wertschöpfung durch Windkraft. 

 

 

20       Mehrheitliche Ablehnung der Windkraft-Pläne durch S P D / Sitzung des RV HN-Franken (Planungs-Ausschuß) in Vellberg / Vollversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken am 25.7.2014 in Tauberbischofsheim / Begründung der Ablehnung durch Fraktionssprecher Harald Friese / SPD (Heilbronn)

 

Die SPD-Fraktion hat bei der am 7.4.2014 erfolgten Sitzung des Regionalverbands (Planungsausschuß) und bei der RV-Vollversammlung am 25.7.2014 in Tauberbischofsheim die Vorschläge der RV-Verwaltung nach überzeugender, nichts zu wünschen übrig lassender Begründung ihres Faktionssprechers Harald Friese mit großer Mehrheit abgelehnt.

 

Dies haben wir in unseren Netzwerken kommuniziert. Diese Haltung der SPD-Fraktion in der Regionalversammlung Heilbronn-Franken hat bei vielen unserer BI-Mitglieder einen nachhaltig positiven Eindruck hinterlassen. Auch bei den anderen Fraktionen kommt es nach unseren Wahrnehmungen verstärkt zu Diskussionen  -  Ausnahme: Fraktionsgemeinschaft Bündnis 90 / Die Grünen - ÖDP - Die Linke  -  und in der BW-Parteienlandschaft nehmen Windkraft-kritische Stimmen immer stärker zu; dies könnte der näher rückenden Landtagswahl 2016 geschuldet sein.

 

Wir hoffen, daß die hier aufgezeigten contra-Windkraft-Argumente bei allen Mitgliedern der einzelnen BW-Regionalversammlungen dazu führen, daß es bei den jetzt anschließenden Beschlussfassungen im Interesse der dort lebenden Bürger zur Ablehnung der vielfach unsinnigen, nur politischen Vorgaben  der BW-Landesregierung geschuldeten Beschlussvorlagen kommt.

 

 

21       B W-Landtagswahl 2016  -  Energiepolitik (Windkraft-Ausbau) wird wichtiges Wahlkampf-Thema

 

Unsere Bewegung erhält immer stärkeren Zulauf, sei es durch Gründung neuer Gegenwind-Bürgerinitiativen oder sei es durch neu eintretende Mitglieder. Die meisten BI‘ s werden durch Rechtsanwälte unterstützt. Viele BI-Mitglieder haben bei den am 25.5.2014 in BW abgehaltenen Kommunalwahlen erstmals und erfolgreich auf den etablierten Listen kandidiert. Teilweise kam es sogar zur erstmaligen Aufstellung eigener Listen, die ebenfalls recht gute Ergebnisse erzielt haben und künftig am Ratstisch vertreten sind. Damit wird unsere Meinung an vielen Windkraft-Brennpunkten in BW auf kommunalpolitischer Ebene  -  aber auch auf Landes- und Bundesebene noch deutlich stärker als bisher wahrgenommen.

 

Wir werden diese Auseinandersetzung zumindest bis zur baden-württembergischen Landtagswahl 2016 mit noch verstärkter Intensität weiter fortsetzen. Es ist damit zu rechnen, daß die Auseinandersetzungen um die Windkraft-Pläne der „Grün-Rot“ geführten BW-Landesregierung in vielen Regionen in BW zum Wahlkampf-Thema werden.

 

 

IV      Abschließende Bemerkungen  -  Appell die politischen Entscheidungsträger und an die Mitglieder der Vollversammlung bei den BW-Regionalverbänden zum „N E I N“ bei den jetzt anstehenden Abstimmungen

 

Wir bitten, unsere hier gegen den weiteren Windkraft-Ausbau an unsinnigen Windkraft-Standorten im Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund und an anderen BW-Regionen vorgebrachten Bedenken bei der Entscheidung zu den jetzt anstehenden Beschlußfassungen zu berücksichtigen !

 

Wir appellieren daher an alle verantwortlich denkenden Entscheidungsträger auf der politischen Ebene und an alle Mitglieder der Vollversammlung bei den BW-Regionalverbänden, bei den Abstimmungen zum weiteren Ausbau der Windkraft in BW angesichts der hier vorgebrachten Bedenken mit einem klaren „NEIN“  -  insbesondere unsinnige, d.h. Wald-Standorte und Standorte an raumbedeutsamer sowie natur- und landschaftssensibler Stelle betreffend  -  zu stimmen, damit es zur Ablehnung der Beschlussvorlagen kommt.

 

 

Walter Müller / Pressewart „Gegenwind Husarenhof“ (Besigheim / Ingersheim); v.i.S.d.P. 23.8.2013;

Ex.i.d.F.v.27.9.2014

 

Mitglied im Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft in Natur- und Kulturlandschaften e.V., Karlsruhe

 

Arbeitsgemeinschaft (Arge) baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen unsinnige Windkraft-Standorte in BW (Sektion Heilbronner Land / Hohenlohe / Taubergrund; Sektion VRS)

 

Berater der BI‘ s

 

Bürgerinitiativen:

WindWahn Nein-Danke Bad Mergentheim e.V. (Althausen, Apfelbach)

„Rettet den Klosterwald, Creglingen“

„Keine Windkraft im Boxberger Wald“

Unterstützungsalternative Niederstetten

BI Königheim

BBL Besorgte Bürger Langenburgs („Schützt den Brüchlinger Wald“)

IG Lebensqualität Blaufelden-Langenburg (Billingsbach)

sowie zahlreiche Bürgerinitiativen im Bodensee-Raum, Ostalb, württembergischen Teil des Allgäus, Südbaden / Oberschwaben / Hochrhein, Odenwald, Bergstraße, Schwäbischen Alb / Voralb-Gebiet, Süd- und Nord-Schwarzwald / Enzkreis und aus dem Karlsruher Raum

u.v.m. auch außerhalb von Baden-Württemberg