Loading...

Vollmundige Versprechen


LESERBRIEF: Zu „Energiewende muss vor Ort gelingen“ (FN 23. Oktober)

Vollmundige Versprechen stehen nur auf dem Papier

Von Mario Baaz (Niedersteinach)

Beim Lesen des Artikels sind mir die Aussagen von Dr. Martin Köppel, Projektleiter des "DialogforumsErneuerbare Energien und Naturschutz" vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und vom Naturschutzbund (Nabu) aufgefallen. Seine Aussagen sind hier "dass Windenergie und Naturschutz kein Widerspruch sind. Ja, man sei aus bekannten Gründen für die Energiewende und setze sich dennoch für die Tierwelt und die Natur ein. Man befürworte eine echte Bürgerbeteiligung und in Sachen Windkraft eine Bündelung der Anlagen sowie "eine gute Standortwahl" - die überregional betrachtet werden müsse. Alte Wälder seien tabu.''

Hält diese Aussage einer einfachen Überprüfung am Beispiel Klosterwald stand? Fachleute beschreiben den Klosterwald so: Der Klosterwald besteht zum Großteil aus einem über 100-jährigem Stiel-Eichenwald-Mischwald auf vernässenden bzw. wechselfeuchten Keuperlehmen. In sämtlichen Bereichen stehen immer wieder einzelne Baumexemplare mit weit über 160 Jahren, die von der ehemaligen Mittelwaldwirtschaft des Klosters Frauental übrig geblieben sind. Auch einige flächige Eichen- und Buchen-Altholzreste über 160 Jahre alt sind vorhanden! Die naturnahen Waldbestände sind gekennzeichnet von einem überdurchschnittlichen Totholzanteil, flächiger Naturverjüngung aller vorkommenden Baumarten, lichten Strukturen und zahlreichen "Habitatbäumen".

Diese Tatsachen sollten auch der Genehmigungsbehörde bekannt sein, dies hatte aber keine Auswirkung auf die bereits erteilte Baugenehmigung von zehn WKA's, neun davon gerade in dem beschriebenen Wald, ein WKA unmittelbar davor.

Wie sieht es dann mit dem Artenschutz aus? In Artenschutzgutachten für dieses Gebiet werden 88 Vogelarten alle nach §7 Absatz 2.13 BNatSchG besonders schützenswert, 23 Arten zusätzlich lt. §7Abs. 2.14 BNatSchG streng geschützt, 37 Arten auf der roten Liste BW,18 Arten auf der roten Liste Deutschland, 18 Fledermausarten, darunter die besonders schützenswerte Bechstein Fledermaus aufgeführt. Der rote Milan brütet im 1-km-Bereich zu den WKAs, das Vorkommen des Schwarzstorches und Wespenbussard ist dokumentiert über mehrere Jahre. Im Wald befinden sich Feuchtbiotope, die regelmäßig u.a. von Grau-und Silberreihern angeflogen werden. Ebenfalls hier beheimatet, Insekten wie der Hirsch-und der Juchtenkäfer und Amphibien, wie die Gelbbauchunke. Und, und, und. . .

Auch dies ist der Genehmigungsbehörde bekannt, hatte aber ebenfalls keine Konsequenzen bei der Erteilung der Baugenehmigung für die WKA's. Warum nicht? Ein Blick in die Genehmigungsbescheide gibt die Erklärung. Hier steht nachzulesen. "In die vom Landratsamt vorzunehmende Abwägung sind jedoch auch weitere Belange mit einzustellen, die für die Zulässigkeit der Windenergieanlagen sprechen. Hierzu zählen öffentliche Belange wie beispielsweise Zielsetzungen der Raumordnung und Landesplanung (z. B. ausgewiesene Windparkstandorte), das öffentliche Interesse an einer regenerativen und umweltfreundlichen Energiegewinnung sowie die Privilegierung von Windkraftanlagen gemäß §35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch. Dabei wird die Nutzung der Windkraftanlagen vom Gesetzgeber trotz der für sie charakteristischen großen Höhe und exponierten Stellung in der Landschaft von der Regel, den Außenbereich von Bebauung freizuhalten, ausgenommen und nur untersagt, wenn die Windkraftanlagen mit öffentlichen Belangen unvereinbar sind.

Zu berücksichtigen sind auch private Belange. Die vorgenommene Abwägung ergibt, dass während der Betriebsphase der Anlagen die Belange des Landschaftsschutzes gegenüber den sonstigen einzustellenden Belangen im Range zurückstehen.''

Hier zeigt sich für mich, auf der einen Seite stehen vollmundige Versprechen, auf der anderen Seite aber sieht die Genehmigungspraxis zumindest in Creglingen doch etwas anders aus, und ich befürchte nicht nur hier.

© Fränkische Nachrichten, Samstag, 25.10.2014