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„Nein“ einer Erdbacher Bürgerin


Leserbrief zum „Nein“ einer Erdbacher Bürgerin, die ihr Grundstück nicht mehr für den Windpark im Klosterwald zur Verfügung stellen möchte

 

 

Die Entscheidung einer Erdbacher Bürgerin, ihr Grundstück für eine von der MVV AG darauf zu errichtende WKA sowie für die Montage einer zentralen Umschalt-Box zur Ableitung des aus dem Windpark gewonnenen Windstroms nicht mehr zur Verfügung stellen zu wollen, verdient allergrößten Respekt aller Creglinger Bürger und sollte auch von den auswärtigen Windkraft-Initiatoren MVV AG, Mannheim, WEBW GmbH, Stuttgart, den Creglinger Initiatoren der beiden Wirthwein-Windräder, der Umspannwerke Nassau GmbH & Co. KG, Bürgermeister Hehn und der seinerzeit noch für den Windkraft-Flächennutzungsplan stimmenden Gemeinderats-Mehrheit sowie vom bisher äußerst windkraft-freundlichen Landratsamt Main Tauber  -  wenn auch zähneknirschend  -  akzeptiert werden. Es gehört viel Zivilcourage und Rückgrat dazu, eine einmal vor ca. 3 Jahren im Jahr 2012 angesichts des damaligen Werbens von mit Dollar-Zeichen in den Augen umher laufenden Vertrieblern der Windkraft-Lobby gutgläubig, aber doch vorschnell getroffene pro-Windkraft-Entscheidung aus Gewissensgründen zurückzunehmen. In der damals allgemeinen, von den „klassischen“  -  im Gegensatz zu Baden-Württemberg windstarken  -  Windkraft-Bundesländern im Norden und Osten Deutschlands ausgehenden und nach dem Landtagswahl-Sieg von „Grün-Rot“ im März 2011 auch auf viele Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im eher windarmen Baden-Württemberg  überschwappenden Goldgräberstimmung war von zweifelsfrei durch Windkraft-Infraschall ausgehenden Gesundheitsrisiken noch nichts bekannt und die in Scharen bei den Landwirten einfallenden Trommler der Windkraft-Lobby verschwiegen bewußt die Kehrseite der Windkraft-Medaille… …kein Wunder, denn es stand ja die Verteilung eines Milliarden-Kuchens nun auch „im Ländle“ an, und da waren aus Sicht der Windkraft-Konzerne windkraft-kritische, als Querulanten und Störer abqualifizierte Stimmen höchst unerwünscht. Mittlerweile hat sich das Blatt jedoch in vielen Regionen entscheidend contra-Windkraft gedreht und immer mehr Wissenschaftler, vor allem Klinik-Direktoren, in Wissenschaft und Forschung tätige Ärzte sowie Arbeits- und Umwelt-Mediziner warnen  -  auch gestützt auf ausländische Forschungsergebnisse  -   vor den durch Windkraft-Infraschall zweifelsfrei erzeugten Gesundheitsrisiken, die je nach individuellem Gesundheitszustand einer Person sich vor allem bei denjenigen Bürgern nachteilig bemerkbar machen könnten, die dauerhaft, d.h. tags und nachts und „rund um die Uhr“ diesen Schad-Immissionen ausgesetzt sind, und dies ist der Kreis der im Wirkungskreis (Radius ca. 5 km) eines Windparks lebenden Bürger. Bzgl. eines ausreichenden Sicherheitsabstands schlägt sich jetzt die völlig unzureichende, von „Grün-Rot“ zur flächendeckenden Forcierung der Windkraft den Behörden politisch vorgegebene, völlig unzureichende Regelung im baden-württembergischen Windkraft-Erlass negativ nieder, wonach der im Vergleich aller 16 Bundesländer in BW geringste Sicherheitsabstand zur Wohnbevölkerung lediglich 700 m betragen soll. Vor dem Hintergrund, daß sich Schad-Immissionen wie Infraschall und Lärm im Radius von ca. 5 km ab WKA-Standort nach Ansicht von Medizinern negativ auswirken können, ist der in Creglingen von der Gemeinderats-Mehrheit beschlossene Mindest-Abstand von nur 950 m viel zu niedrig und verantwortungslos gegenüber den Bürgern, die innerhalb von 5 km ab Windkraft-Standort in dieser Kenzentrations-Zone leben. Zu hoffen bleibt, daß auf die mutige und sich gegenüber ihren Mitbürgern verantwortlich fühlende Erdbacher Mitbürgerin durch Bürgermeister Hehn, Gemeinderäte, Mitgliedern der GbR-Gesellschaft, Landratsamt Main Tauber und den Investoren -  wie bspw. in Hardheim und anderswo in Main Tauber massiv erfolgt  -  kein Druck ausgeübt wird, ihre contra-Windkraft-Entscheidung zurück zu nehmen bzw. ihre Unterschrift doch noch zu erzwingen.

 

 

Eckehard Bach, Creglingen-Frauental

Mitglied der BI-Lenkungsgruppe)