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Leserbrief 2 vom 05.03.2014


Leserbrief: Über den Bau von Windrädern in Waldgebieten wie zum Beispiel dem Klosterwald

Große geschlossene Waldgebiete nicht gleichmäßig durchlöchern

 

 

 

In den letzten Wochen hat es zum Thema Windkraftanlagen im Wald gute Stellungnahmen und Leserbriefe mehr als genug gegeben. So dürften alle Argumente pro und contra ausgetauscht sein - alle Argumente? Verschiedentlich angesprochen, wurde eine konkrete, rein forstliche Beurteilung der Waldbeeinträchtigung durch Windräder vermisst. Um es vorweg zu sagen: Die Notwendigkeit der alternativen, erneuerbaren Energie ist unbestritten, so auch der weitere Ausbau von Windrädern. Erinnert sei an das plakative Wort des Fernsehjournalisten Franz Alt: "Sonne und Wind schicken keine Rechnung". Wenn Baden-Württemberg zu 38 Prozent, der Main-Tauber-Kreis zu 28 Prozent bewaldet ist, so muss wohl auch der Waldbesitz einen angemessenen Flächenbeitrag leisten, um den Zielen des Landes zu dienen, sich in vertretbarer Zeit immer mehr von den unbestritten, schädlichen Energieträgern unabhängig zu machen. Dies kann aber keineswegs dazu führen, dass große geschlossene Walddistrikte gleichmäßig durchlöchert werden. Allenfalls zwei bis drei Windräder im Waldrandbereich wären in manchen Fällen vertretbar, zehn und mehr auf die gesamte Waldfläche verteilt - wie etwa im Creglinger "Klosterwald" vorgesehen -, sind auch trotz der übergeordneten Notwendigkeit des Ausbaus aus forstlicher Sicht nicht zu akzeptieren. Nun aber zu den Schäden und Belastungen durch die Windkraftanlagen, diesen gewaltigen Türmen und Fremdkörpern im Wald: Die Anlagebefürworter weisen gerne darauf hin, dass jeweils nur ein ganz geringer Anteil des Waldes in Anspruch genommen, gerodet werden muss. Keineswegs bleibt es aber bei den eins bis zwei Prozent zum Beispiel im "Klosterwald" als Schädigung. Die notwendigen breiten Aufhiebe und Kahlschläge entblößen geschlossene Waldbestände, so dass insbesondere Waldränder nach Süden und Westen durch Stürme, Sonnenbrand (vor allem die dünnrindigen Bäume, wie Buche, Fichte und andere) und Aushagerung gefährdet sind und in den meisten Fällen zu schweren Rand- und Folgeschäden führen, die sich von Jahr zu Jahr steigern. Zudem ist die Waldbewirtschaftung durch die zahlreichen Aufhiebe und durch den zusätzlichen Verkehrs- und Schwerlastbetrieb (nicht nur während der besonders belastenden Bauzeit) wesentlich behindert und beeinträchtigt. Im Übrigen sind die Rodungsflächen und Wegschneisen durch starke Bodenverdichtung auf Dauer entwertet. Nicht nur die so genannte Nutz- und Rohstofffunktion erfährt schwerwiegende Einbußen, auch die Schutz- beziehungsweise ökologische Funktion des Waldes, die Tier- und Pflanzenwelt - wie in einigen Beiträgen schon deutlich ausgesprochen - wird sehr geschädigt (keineswegs nur die Vogelwelt). Es sei nicht unerwähnt, dass der jagdliche Wert stark durchlöcherter "gevierteilter" Waldreviere gegen Null tendiert.

 

Am Schlimmsten betroffen ist aber wohl die Erholungswaldfunktion durch die intensive Ausstattung mit "Windtürmen" auf größerer Fläche: Breite Wegschneisen mit entsprechendem Autoverkehr, Übererschließung, starke optische Beeinträchtigung, zeitweise unerträglicher Lärm, gezäunte Flächen, Rand- und Folgeschäden bei freigestellten Waldbeständen (s.o.). Die Waldschädigung durch die Anlage von zahlreichen Windrädern erschöpft sich also keineswegs in der Beeinträchtigung durch Aufhiebe und Rodungen; die so genannten Kollateralschäden fallen weit mehr ins Gewicht, daher also: Wenn Windanlagen im Wald, dann allenfalls in überschaubaren Randbereichen (in genügender Entfernung zu den Siedlungen). Unser Wald hat es wohl nicht verdient, auf größerer Fläche als Bereitstellungsraum für örtlich schädliche Eingriffe zur Verfügung stehen zu müssen, auch wenn die übergeordnete energiepolitische Zielsetzung entsprechende Belastungen und Opfer erfordert - aber alles mit Maß. Anscheinend trifft immer wieder im Land der oft zitierte Goethesche Zauberlehrling zu "Die ich rief die Geister, werd' ich nun nicht los", indem manche zunächst die Schädigung des Waldes mit all seinen Wohlfahrtswirkungen für gering halten, um dann einsehen zu müssen, dass sie die Beeinträchtigung und den Schaden sehr unterschätzt haben. Uwe Ceglarek, Weikersheim

 
© Fränkische Nachrichten, Mittwoch, 05.03.2014