J a h r e s h a u p t v e r s a m m l u n g
Kreisjägervereinigung Mergentheim
am 22.3.2014 in Laudenbach / Main-Tauber
Übergabe einer R e s o l u t i o n an
Herrn Ministerialdirektor Wolfgang Reimer
Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Forderungen baden-württembergischer Bürgerinitiativen, insbesondere auch aus dem Raum des Regionalverbands Heilbronn-Franken:
Planungs-Stopp, bis Klarheit herrscht über die von der Bundesregierung am 17.1. / 22.1.2014 beschlossene Novellierung des voraussichtlich zum 1.8.2014 in Kraft tretenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das für Windkraft-Standorte im vergleichsweise windschwachen und daher für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb völlig ungeeigneten Baden-Württemberg zu den jetzt schon bestehenden noch viele weitere Nachteile mit sich bringt !
Keine Windindustrieanlagen an unsinnigen BW-Standorten !
Keine Änderung bestehender Waldgesetze und Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen zu Gunsten von größtenteils dauerhaft unwirtschaftlichen Windkraft-Standorten!
Erhöhung der viel zu geringen Sicherheitsabstände !
Keine bis zu 230 m hohe Windindustrieanlagen in Wäldern, Landschaftsschutz-, Natur- und Vogelschutz-, Natura 2000-, FFH-Gebieten und Naturparks !
Berücksichtigung des Hochwasserschutzes !
Nachweis der Wirtschaftlichkeit durch repräsentative Ist-Windmessungen: Mindest-Windgeschwindigkeit von 6 m / Sek als Voraussetzung für den Ausweis von Windvorrang-Gebieten !
I Vorbemerkungen
(wm / 200314) - Anläßlich der am 22.3.2014 in Laudenbach (Main-Tauber-Kreis) stattfindenden Jahreshauptversammlung der Kreisjägervereinigung Mergentheim hat uns der Kreisvorsitzende, Herr Hariolf Scherer, Bad Mergentheim-Neunkirchen, dankenswerterweise die Möglichkeit eingeräumt,
Herrn Ministerialdirektor Wolfgang Reimer (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Stuttgart) eine R e s o l u t i o n zu übergeben,
die sich gegen den an vielen Standorten in Baden-Württemberg geplanten, nach Ansicht eines immer größer werdenden Teils der Bevölkerung allzu exzessiven Ausweises von künftig bis zu 230 m hohen Windindustrieanlagen der 3. Generation - höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Ulmer Münster oder der Kölner Dom - richtet.
Eine Reihe baden-württembergischer Bürgerinitiativen, insbesondere auch aus dem Gebiet des Regionalverbands HN-Franken kritisiert die bei der regionalplanerischen Festlegung von Windvorrang-Gebieten zugrunde gelegten Auswahl-Kriterien, weil deren Anwendung ihrer Ansicht nach und vor dem Hintergrund der bei der Standort-Findung eigentlich zu berücksichtigenden Schutzgüter (vgl. Umweltbericht des RV)
· „Mensch und menschliche Gesundheit“
· „Wasser“
· „Natur und Umwelt / Arten- und Biotopschutz“ und
· „Erholung und Landschaft“
zu einer völlig falschen, allein den von der BW-Landesregierung gesetzten politischen Vorgaben beeinflußten Auswahl zum Bau weiterer ca. 1100 - 1200 Windindustrieanlagen geschuldet sind, bei deren Errichtung nach unserer Meinung gegen eine Reihe zwingend einzuhaltender und in der Vergangenheit aus gutem Grund zum Natur- und Landschaftsschutz beschlossener Gesetze und zu diesem Bereich ergangener höchstrichterlicher Urteile verstoßen würde.
Daneben richtet sich die Kritik auch auf die am 9.5.2012 durch das im BW-Landtag mit grün-roter Mehrheit neu gefaßte Landesplanungsgesetz,
· das einerseits den 12 BW-Regionalverbänden die ihnen bisher eingeräumte Möglichkeit entzogen hat, Windvorrang-Gebiete auszuschließen
· und das andererseits den Kommunen erstmals das Recht einräumt, auf kommunaler Ebene durch Teilfortschreibung ihrer Flächennutzungspläne, eigene Windvorrang-Gebiete auszuweisen, die nicht deckungsgleich sein müssen mit dem regionalplanerischen Ausweis
Das durch die Zersplitterung der Planungskompetenzen und durch Aufgliederung der Zuständigkeiten jetzt in der Praxis vor Ort eingetretene Gemengelage ist verantwortlich dafür, daß an vielen Orten Windkraft-Entscheidungen zu Lasten von Mensch, Landschaft und Natur - vor allem im Rahmen des von der Regionalplanung abgekoppelten Verfahrens zur Teil-Fortschreibung der Flächennutzungspläne / Windkraft - weniger nach objektiven, sachlich gerechtfertigten Überlegungen heraus getroffen werden als vielmehr unter der oft allzu starken Einflußnahme von Vertretern der Windkraft-Lobby, denen kommunale und oft mit wenig „Windkraft-Know-How“ ausgestattete Entscheidungsträger (Bürgermeister, Gemeinderäte, Ortschaftsräte, Mitglieder der Kreistage) oftmals nicht gewachsen sind.
Diese Kritik trifft neben vielen anderen Regionen in BW auch auf die zwischenzeitlich bekannt gewordene Auswahl von Windvorrang-Gebieten im Bereich des Regionalverbands Heilbronn-Franken zu.
Die Bürgerinitiativen und ein angesichts der jetzt bekannt gewordenen - ggfs. bevorstehenden - Windkraft-Exzesse immer größer werdender Teil der aufgeschreckten Bevölkerung fordern daher die umgehende und vollständige Überarbeitung der jetzt
· durch die BW-Kommunen im Rahmen der Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne und
· der durch die Verwaltung einzelner Regionalverbände - auch durch den Regionalverband Heilbronn-Franken
getroffenen Auswahl von Windvorrang-Gebieten.
II Forderungen
A Planungs-Stopp, bis die Einzelheiten der von der Bundesregierung beschlossenen Novellierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekannt sind
Der für den Bereich der Energiepolitik zuständige Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD) hat Vorschläge zur Reform des EEG vorgelegt, die bei den Sitzungen des Bundeskabinetts am 17.1./22.1.2014 einstimmig beschlossen wurden.
Der weitere Ablauf sieht vor, daß die Pläne zur Beratung an die Bundestags-Ausschüsse verwiesen werden. Anfang / Mitte April 2014 soll die endgültige Gesetzesvorlage durch die Bundesregierung verabschiedet und in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Voraussichtlich Ende Mai / Anfang Juni 2014 soll es dann vom Deutschen Bundestag beschlossen werden und - da im BR zustimmungspflichtig - dem Bundesrat zugeleitet werden, wo es ggfs. durch Beratungen in den Ausschüssen bzw. im Vermittlungsausschuß noch zu der einen oder anderen Änderung kommen könnte; der BR-Beschluß soll am 11. Juli 2014 erfolgen, bevor es dann zum 1.8.2014 in Kraft treten soll.
Da die geplante EEG-Novellierung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weitreichende Folgen insbesondere für relativ windschwache Binnenland-Standorte in Bundesländern wie Baden-Württemberg und daraus abgeleitet erhebliche finanzielle Auswirkungen vor allem für Windkraft-Kapitalanleger nach sich ziehen wird, fordern wir bis auf weiteres einen Planungsstopp und die Zurückhaltung von Beschlüssen, bis endgültige Klarheit über die künftigen politischen Rahmenbedingungen zur Energiepolitik herrscht.
B Größere Sicherheits- / Mindestabstände
Die im BW-Windkraft-Erlass festgelegten Sicherheitsabstände von 700 m (Wohngebiete), 450 m (Mischgebiete) und 300 m (Gewerbegebiete) sind viel zu gering. Wir fordern, die Sicherheitsabstände in BW deutlich und in Anlehnung an die jetzt geänderte Praxis in Bayern und in anderen Bundesländern auf das 10-fache der WKA-Gesamthöhe zu erhöhen.
C Keine Waldrodungen - Berücksichtigung des Hochwasserschutzes - Keine Windkraft in Natur- und Landschaftsschutz-, Natura 2000-, FFH-Gebieten, Naturparks und in regionalen Grünzügen
Des weiteren fordern wir die vollständige Überarbeitung der bisher vorliegenden bzw. der noch in Arbeit befindlichen Regionalplanung bei allen 12 Regionalverbänden - die Teilfortschreibung Windkraft betreffend - und den Einbezug des Punktes „Waldrodung - Hochwasserschutz“, der bisher entweder völlig unberücksichtigt geblieben ist bzw. weitgehend vernachlässigt wurde.
Ebenso fordern wir den Verzicht auf Windkraft an Strandorten im Wald, in Natur- und Landschaftsschutz-, Natura 2000-, FFH-Gebieten, Naturparks und regionalen Grünzügen.
Diese Forderungen betreffen vor allem auch die Region im Bereich des RV HN-Franken, da dessen Plangebiet von Tauber, Jagst und Kocher und einer Reihe weiterer Fließgewässer durchquert wird und zahlreiche, in den Main etc. mündende mittlere und kleinere Fließgewässer im Plangebiet ihren Ursprung haben. Des weiteren haben der RV HN-Franken sowie viele Kommunen im Rahmen der ihnen durch das neue Landesplanungsgesetz eingeräumten Planungszuständigkeit - Windkraft betreffend - zahlreiche Windkraft-Standorte in den oben genannten Schutzgebieten geplant.
D Informationen über geplante Windparks im Wald
Weiterhin fordern wir Informationen darüber, wie hoch je BW-Regionalverband - also auch für den RV HN-Franken - der Anteil (in % und absolut) der für Windparks im Wald vorgesehenen Fläche ist, die gerodet werden müßte, gemessen an der Gesamtfläche der nach dem Vorschlag der Regionalverbände je Regionalverband auszuweisenden Windvorrang-Gebiete.
Diese Forderung gilt insbesondere auch für die Region / den Regionalverband HN-Franken, da nach den bisher bekannt gewordenen Verlautbarungen im Plangebiet großflächige Waldrodungen zur Errichtung von Windparks notwendig wären.
Ebenso gilt diese Forderung auch für die parallel laufenden Planungen, die in der Zuständigkeit der Kommunen angesiedelt sind.
E Kein Ausweis von Windvorrang-Gebieten so lange, bis bestehendes Energie-Einsparpotential „gehoben“ ist
Des weiteren fordern wir, den Ausweis von Windvorrang-Gebieten bzw. den Bau zusätzlicher Windindustrieanlagen - auch im Bereich der Region / des RV HN-Franken - solange zu untersagen, bis das nach Ansicht von Fachleuten nach wie vor bestehende immense und ca. 15 % - 20 % des Gesamt-Stromverbrauchs betragende Einspar-Potential - bspw. bei der energetischen Altbau-Sanierung etc. - „gehoben“ ist.
Die Vorgänger-Bundesregierung hat hierzu vor ca. 7 – 8 Monaten entsprechende Gesetzesentwürfe im Deutschen Bundestag eingebracht, die mit Stimmenmehrheit von CDU / FDP beschlossen wurden. Es handelt sich jedoch um im Bundesrat zustimmungspflichtige Gesetze, die mit Stimmenmehrheit von SPD / Grüne im Bundesrat - vor der BTW am 22.9.2013 vermutlich aus wahltaktischen Gründen - blockiert wurden und seither „auf Eis liegen.“
F Nachweis der Wirtschaftlichkeit: BW-Windatlas ist völlig untauglich - Seine Anwendung führt zur milliardenschweren Fehl-Allokation volkswirtschaftlicher Ressourcen - BW-Landesregierung empfiehlt Bürgern die Beteiligung an Bürger-Windrädern: Fehlinvestitionen schon vor dem „ersten Spatenstich“ vorprogrammiert
Wie bei vielen Regionalverbänden zwischenzeitlich bekannt, ist der in 2010 / 2011 erstellte BW-Windatlas für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Windkraft-Standorts völlig untauglich.
Wir fordern, die der baden-württembergischen Finanzverwaltung und dem BW-Finanzministerium aus der jährlichen Steuer-Veranlagung durch die Betriebsstätten-Finanzämter für jeden einzelnen WKA-Standort bekannten Daten zur finanziellen, wirtschaftlichen und Ertragssituation bei der Auswahl von Windkraft-Standorten zugrundezulegen, wobei die einzelnen Standort-Ergebnisse zur Wahrung des Steuergeheimnisses zu einer Gesamtauswertung je Regionalverband aggregiert werden könnten.
Des weiteren fordern wir die Ermittlung der am geplanten WKA-Standort tatsächlich vorhandenen jahresdurchschnittlichen Windgeschwindigkeiten durch Aufstellung eines Windmessmasts, der über einen repräsentativen Windmess-Zeitraum von 12 Monaten aufzustellen ist.
Danach sind keine Windparks an solchen Standorten zu planen, von denen auf Basis bestehender Windkraft-Betriebe und deren Jahresabschlüsse oder aufgrund real erhobener Windmessdaten bekannt ist, daß es sich um defizitäre Verlust-Standorte oder bestenfalls „mit einer schwarzen Null“ abschließende Windkraft-Standorte handelt, bei denen - wenn überhaupt - nur marginale Vorteile viel zu vielen Nachteilen gegenüberstehen.
III Begründung
Zu A) Planungsstopp wegen bevorstehender EEG-Novellierung
Die von der Bundesregierung im Januar 2014 beschlossene EEG-Novellierung umfaßt u.a. folgende wesentlichen Punkte:
· Vorgesehen ist eine Senkung der im EEG festgelegten Einspeisevergütung für neue Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen von aktuell durchschnittlich 17 Cent pro Kilowattstunde (ct/kwh) auf 12 ct/kwh bis 2015.
· Bei Photovoltaik und Windkraft an Land soll der jährliche Kapazitätszuwachs auf 2500 MW gedeckelt werden, der Ausbau der offshore-Windkraftanlagen auf insgesamt 6500 MW bis zum Jahr 2020.
· „Für Strom aus Windkraftanlagen an Land sollen nur mehr 9 Cent/kWh gezahlt werden. Auch sollen mehr Anlagenbetreiber den von ihnen erzeugten Strom künftig selber vermarkten müssen. Das gilt ab 2015 für Betreiber von Neuanlagen mit einer Leistung von mehr 500 kW. Ab 2016 sinkt diese Grenze auf 250 kW und ab 2017 auf 100 kW. Die Managementprämie soll entfallen. Die Kosten für die Vermarktung werden in die Vergütungen eingepreist (0,2 ct bis 0,4 ct/kWh); vgl. http://www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-Exklusiv-Alles-Wichtige-zur-EEG-Novelle-1332989.html
· Darin heißt es weiter: „Wer seinen Ökostrom an Ort und Stelle, zum Beispiel im Haushalt oder Stall, selbst verbraucht, muss dafür künftig die EEG-Umlage zahlen. Über diese werden die Kosten der Energiewende auf die Verbraucher abgewälzt. Sie ist Bestandteil des Strompreises und beträgt derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde. Bislang war der Eigenverbrauch von der Umlage befreit. Die Regierung plant nun hingegen: 1. Betreiber kleiner Solar-, Biogas- oder Windkraftanlagen mit weniger zehn Kilowatt Leistung will die Große Koalition weiterhin schonen. Sie brauchen den so genannten "Energie-Soli" nicht zahlen. 2. Betreiber von Anlagen mit mehr als 10 Kilowatt Leistung, die bis Ende 2013 ans Netz gegangen sind, müssen künftig rund 1 Cent Umlage je selbstverbrauchte Kilowattstunde einkalkulieren. 3. Betreiber von neuen Anlagen (ab dem 22.01.2014 genehmigt und bis zum 31.12.2014 ans Netz angeschlossen) mit mehr als 10 Kilowatt Leistung werden mit rund 4,4 Cent je Kilowattstunde zur Kasse gebeten (70 % von der vollen Umlage).“
· Und weiter: „Das EEG 2012 soll noch für Anlagen gelten, die bis Ende 2014 in Betrieb genommen werden, sofern sie vor dem 22. Januar 2014 genehmigt worden sind. Dabei wird darauf verwiesen, dass das geltende EEG vorsehe, dass die Förderbedingungen 2014 evaluiert würden, so dass frühzeitig bekannt gewesen sei, dass sich die Rechtslage im Laufe dieses Jahres ändern könne.
· Durch die Heraufsetzung des Referenzertrags von jetzt noch 60 % auf künftig 75 % je WKA soll erreicht werden, daß künftig die Anzahl der wegen relativer Windschwäche ineffizient arbeitenden und sich nur am Tropf der von den Stromkunden finanzierten EEG-Subventionen „über Wasser haltenden“ Windkraft-Standorte drastisch reduziert wird. Nach Auswertungen der BW-Landesregierung hätte dies für die jetzt noch bis zum Jahr 2020 in BW neu geplanten Windkraftanlagen zur Folge, daß mehr als 50 %, d.h. mehr als 600 WKA‘ s nicht mehr realisiert würden.
Mit der EEG-Novellierung soll die bisher noch nach dem „Gießkannenprinzip“ praktizierte Förderung auch unrentabler Windkraft-Standorte - vor allem im vergleichsweise windschwachen und daher für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb völlig ungeeigneten Binnenland (z.B. Baden-Württemberg) eingestellt werden, da die nach Ansicht der Bundesregierung viel zu hohen Fördersätze / Einspeisevergütungen mit verantwortlich gemacht werden für die in den letzten Jahren jährlich oft mehrfach mit zweistelligen Zuwachsraten gestiegenen Stromrechnungen der Stromkunden.
Die hier angesprochenen Fragen berühren einen Großteil der bis zum Jahr 2020 in BW neu vorgesehenen Windkraftanlagen.
Um Fehlplanungen beim Ausweis windschwacher und daher für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb völlig ungeeigneten Windvorrang-Gebiete auch planerisch von vornherein auszuschließen und um zusätzlich im Fall der Weiterplanung entstehende Kosten zu vermeiden, fordern wir angesichts dieser Planungsunsicherheit einen Planungsstopp bei allen 12 baden-württembergischen Regionalverbänden, bis endgültige Planungs- und Rechtssicherheit bzgl. der konkreten Ausgestaltung des EEG herrscht; vgl. hierzu u.a. auch den in Heidenheim gefaßten Beschluß, einen Planungsstopp einzuführen, bis Klarheit hinsichtlich der EEG-Novellierung herrscht; vgl. Heidenheimer Zeitung vom 7.2.2014: http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/Windkraft-Planungen-vorerst-gestoppt;art1168893,2440091
Zu B) Vergrößerung der Sicherheits- / Mindestabstände
Die im Bereich des RV HN-Franken und in den übrigen RV mit 700 m / 450 m / 300 m zugrunde gelegten und aus dem BW-Windkraft-Erlass entnommenen Daten zu den Sicherheitsabständen sind nicht geeignet, den durch Windkraft-Betrieb nach Ansicht von Experten zweifelsfrei verursachten Schad-Immissionen wie Infraschall, Lärm oder Schattenschlag und den dadurch - je nach Gesundheitszustand einzelner Personen - zu Lasten des Schutzguts „Mensch und menschliche Gesundheit“ möglicherweise verursachten Gesundheitsrisiken Rechnung zu tragen.
Eine Reihe von Ärztlichen Direktoren / Klinikleitungen fordert im Interesse ihrer stationären und ambulanten Patienten einen deutlich höheren Sicherheitsabstand zwischen Windkraft-Standort und Krankenhäusern, Heilstätten, Sanatorien, Pflegeheimen, Reha-Kliniken, Altersheimen (Betreutes Wohnen) etc., weil die vom Windkraft-Betrieb zweifelsfrei verursachten Schad-Immissionen sich negativ auf den Heilungsprozess ambulant und stationär behandelter Patienten auswirken, bei denen ein labiler Gesundheitszustand vorliegt und bei denen Diagnosen wie Demenz und weitere, vor allem altersbedingte Befunde erhoben wurden (http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/gailingen/Hegau-Echo-Klinik-Schmieder-kaempft-gegen-Windkraftraeder;art372441,5511281 ; http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/singen/Gailinger-Schmieder-Klinik-befuerchtet-Schliessung;art372458,5509114 ; http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Baracken-Klinik-wird-saniert2; http://www.wochenblatt.net/taeglich-aktuell/taeglich-aktuell-news-detail/article/gailingen-windkraft-vs-rehabilitation.html).
Vor dem Hintergrund der auch in Deutschland im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung sich verschärfenden Problematik bzw. im Hinblick auf die jetzt schon teilweise bedenkliche Situation bzgl. der Pflegebedürftigkeit vor allem älterer Mitbürger und den im Bereich des Gesundheitswesens auch aus Kostengründen und der Entlastung der Sozialversicherungen zu beobachtenden Bestrebungen, die Pflege älterer Mitbürger so weit wie möglich ambulant und medizinisch vertretbar dezentral zu Hause - im eigenen Heim - durchzuführen, wäre es unverantwortlich, einen generell lediglich 700 m betragenden und ausschließlich politischen Vorgaben geschuldeten Sicherheitsabstand festzulegen, von dem nach ärztlichen Stellungnahmen vor allem der hier beschriebene Personenkreis über eine Laufzeit von ca. 20 Jahren negativ betroffen wäre, weil dieser Personenkreis im Wirkungskreis des Windkraft-Betriebs läge (Radius zwischen ca. 3 - 6 km ab WKA-Standort / Windparks).
Abgesehen davon ist es bedenklich, anzunehmen, daß die von Klinik-Ärzten vorgebrachten und bei medizinischen Einrichtungen zu einer deutlichen Erhöhung der Sicherheitsabstände führenden Einwendungen nur auf Klinik-Patienten mit oben beschriebenem Gesundheitsbild zuträfen. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß aus medizinischer Sicht erfolgte Einwendungen von Klinik-Ärzten gegen zu geringe Sicherheitsabstände auch für die übrige Bevölkerung relevant sind. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß im Ausland aus denselben Gründen deutlich höhere Sicherheitsabstände gelten.
In laufenden Gesetzgebungsverfahren in Großbritannien bspw. wird als Sicherheitsabstand das 10-fache der Nabenhöhe mindestens jedoch 3000 m zugrundegelegt, andere Bundesländer wie bspw. Hessen fordern 1000 m Sicherheitsabstand und in Bayern tritt der bayerische Ministerpräsident Seehofer / CSU nun ebenfalls für einen erheblich größeren Sicherheitsabstand in Höhe des 10-fachen der WKA-Gesamthöhe ein. Bei künftig ca. 230 m hohen Windindustrieanlagen wären dies 2300 m (http://www.br.de/nachrichten/windkraft-windraeder-seehofer-100.html).
Gemeinsam mit Sachsen hat Bayern eine Bundesrats-Offensive gestartet, wonach das Baugesetzbuch eine entsprechende Länderöffnungsklausel erhalten soll (BR-Drucksache 569/13). Selbst in Baden-Württemberg gelten - im Bereich anderer Regionalverbände - höhere Sicherheitsabstände, so bspw. beim RV Donau-Iller, wo 950 m Mindestabstand festgelegt wurden.
Hintergrund dieser Bestrebungen ist die Erkenntnis, daß die bisher geltenden geringeren Sicherheitsabstände zu einem Zeitpunkt vor ca. 20 - 30 Jahren festgelegt worden sind, wo Windkrafträder der ersten Generation lediglich zwischen 50 m und 80 m hoch waren, während die jetzt eigens für das windschwache Binnenland konstruierten Windindustrieanlagen der dritten Generation bis zu 230 m hoch sein werden. Damit würde sich die sichtbeengende Dominanz der i.d.R. an raumbedeutsamer Stelle zu bauenden Windindustrieanlagen zu Lasten der Bewohner in Wohngebieten erheblich steigern, falls es beim jetzt vorgesehenen Mindestabstand von lediglich 700 m bliebe.
Mit zunehmender Höhe und zunehmender Leistungsfähigkeit vergrößert sich auch der Wirkungskreis der vom Windkraft-Betrieb ausgehenden Schad-Immissionen, falls ausreichend Wind weht.
Zu C) Waldrodung - Hochwasserschutz - Klimaschutz
Nach Ansicht der meisten Experten wurden die in immer kürzeren Abständen eintretenden Hochwasser-Katastrophen weitgehend durch Fehlplanungen in der Vergangenheit - also durch Menschenhand - verursacht, indem Flussläufe begradigt bzw. kanalisiert wurden, wodurch den Gewässern ihre früher vorhandenen, bei Überschwemmungen als Wasserspeicher-Fläche genutzten Auslaufzonen genommen wurden.
Festzustellen ist daher, daß der Themenbereich „Zunahme der Hochwassergefahr durch Flächenversiegelung“ vor dem Hintergrund der vor nur wenigen Monaten eingetretenen Hochwasser-Katastrophe ein zentrales, von Landespolitik und Behörden mit Milliarden-Aufwand zu lösendes Anliegen bleiben wird, falls es überhaupt - wegen der schon sehr weit fortgeschrittenen Flächenversiegelung - noch lösbar ist.
In vielen noch weitgehend naturbelassenen Regionen erfüllt vor allem der Wald die Funktion eines Wasserspeichers, indem er die bei starken und länger andauernden Niederschlägen bzw. bei Schneeschmelzen anfallenden Wassermassen im Boden - quasi wie ein Schwamm - aufsaugt bzw. speichert und so verhindert, daß Wasserläufe - zum Schaden der Allgemeinheit - bereits frühzeitig über ihre Ufer treten und das Hochwasser-Risiko erhöhen.
Diese aus gutem Grund willkommene Puffer-Funktion des Waldes hat in der Vergangenheit schon des öfteren dafür gesorgt, daß stärkere und länger anhaltende Niederschläge für die in der Nähe von Fließgewässern wohnende Bevölkerung doch noch einigermaßen glimpflich - d.h. ohne Hochwasserschäden - vorübergegangen sind…
Der Wald würde jedoch einen wesentlichen Teil seiner dem Hochwasser-Schutz dienenden Speicherfunktion verlieren, wenn rd. 40 % - wie von einzelnen Regionalverbänden mitgeteilt - der für Windparks in BW vorgesehenen Fläche, die dann zu roden wäre - aus Wald bestünde, der dann einer weiteren Bodenversiegelung und Betonisierung der Landschaft zum Opfer fiele.
Hieraus würden sich bzgl. des - dann noch weiter zurück gedrängten - Hochwasserschutzes gravierende, heute noch gar nicht übersehbare, auf Veranlassung von Politik und Behörden geradezu vorprogrammierte Nachteile ergeben, zu exorbitant hohen Milliardenschäden führend, deren Beseitigung einmal mehr aus Steuermitteln zu Lasten der Allgemeinheit zu finanzieren wäre.
Die 12 Regionalverbände in Baden-Württemberg wurden von der baden-württembergischen Landesregierung mit der Forderung zur Umsetzung der politischen Vorgabe zum Bau weiterer 1200 Windindustrieanlagen unter Androhung des Zuständigkeitsentzugs dermaßen unter Druck gesetzt, daß sie - aus ihrer Sicht nachvollziehbar - dieses Phänomen bei ihren bisherigen Windkraft-Planungen entweder - bewußt oder unbewußt - völlig außer Acht gelassen haben oder - trotz Kenntnis dieses Sachverhalts - keine entsprechenden regionalplanerischen Überlegungen angestellt haben.
Die hinsichtlich dieses Sachverhalts mit weit weniger Fach-Kompetenz ausgestatteten Kommunen haben diesen Sachverhalt bei Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne - Teilfortschreibung Windkraft betreffend - bisher ebenfalls nicht untersucht, weil dort bzgl. des Themas „Hochwasserschutz“ i.d.R. keinerlei Know-How vorherrscht.
Auch wurden zum Themenbereich „Hochwasserschutz / Funktion des Waldes zur Vermeidung von Hochwasser-Risiken“ bisher keinerlei Expertisen eingeholt, weder bei Wasserwirtschafts- bzw. Forstämtern noch bspw. bei forstwissenschaftlichen Instituten an den im Fachbereich „Wald- und Forstwirtschaft / Hochwasserschutz“ führenden Universitäten in Freiburg, Göttingen, Dresden oder München etc.
In vielen „Feiertags-Reden“ treten deutsche Politiker und auch Behördenleiter für ein Verbot von Waldrodungen im allerdings „zig-Tausende“ weit entfernten Regenwald in Südostasien bzw. in Südamerika ein. Begründet wird dies mit Klimaschutzzielen, Vermeidung von Treibhausgasen, Störung des ökologischen Gleichgewichts etc.
Nahezu die gleichen „Sonntags-Redner“ treten nun - teilweise auch aus ideologischen Gründen - für eine mehr oder weniger ungezügelte großflächige Waldrodung und Baumfäll-Aktionen „vor der eigenen Haustür“ ein, um den Bau von Windparks im Wald zu ermöglichen.
Einzelne Regionalverbände gehen auskunftsgemäß davon aus, daß von den insgesamt für Windkraft auszuweisenden Flächen rd. 40 % (!!) - teilweise mehr, wie z.B. im Hochschwarzwald - auf Waldflächen entfallen, die gerodet werden müßten. Ähnliches dürfte sich auch für die gesamte Windkraft-Gebietskulisse ergeben, wenn man auch die auf kommunaler Ebene parallel laufenden Windkraft-Planungen mit einbezieht.
Damit käme es in vielen BW-Regionen, insbesondere auch im Bereich des RV HN-Franken zu großflächigen Waldrodungen, die den ohnehin schon vielfach „am Boden liegenden Naturschutz“ noch einmal stark zurückdrängen würden und der Wald verlöre ein weiteres Mal seine Funktion zur Bewahrung des ökologischen Gleichgewichts (Wasserspeicher / Hochwasserschutz / Abschwächung der Klimaerwärmung durch Absorption des klimaschädlichen CO2 etc.) wenn man berücksichtigt, daß nach den Erfahrungen bei den bisher für die Anlage von Windparks bzw. für die Durchführung zusätzlicher Infrastrukturmaßnahmen durchgeführten Rodungen für jede einzelne Windindustrieanlage durchschnittlich zwischen 0,5 ha - 1 ha Waldfläche gerodet werden mußte.
Vor dem Hintergrund der infolge von Rodung von Wäldern und - daraus resultierend - der regionalplanerisch vorgesehenen Vernichtung natürlicher Wasserspeicher im Rahmen des Zubaus von Windkraftanlagen bspw. entlang der Fließgewässer Kocher, Jagst, Tauber oder Main und vieler Neben-Fließgewässer müßte man eigentlich annehmen, daß die BW-Landesregierung, Abgeordnete und Parteien, Regionalverbände, das zuständige Regierungspräsidium, Landratsämter sowie Kommunen und das LUBW in den nächsten Monaten besonders gefordert sein werden, wobei jedoch böse Zungen bereits behaupten, daß die genannten Instanzen angesichts der von der Landesregierung gesetzten politischen Vorgaben zum Bau weiterer 1200 Windindustrieanlagen überfordert seien, denn die im Interesse des natürlichen Hochwasserschutzes an sich gebotene Aufgabe schon geplanter Wald-Standorten für Windparks hätte zur Folge, daß deutlich weniger als die von der BW-Landesregierung vorgegebenen 1200 Windindustrieanlagen gebaut werden könnten...
Dieser für den Schutz der Bevölkerung bedeutende Gesichtspunkt „Hochwasserschutz“ scheint - den uns erteilten Auskünften zufolge - bei den bisherigen Planungen keine oder nur eine untergeordnete Rolle gespielt zu haben. Daher zeichnet sich diesbezüglich ein deutlicher Nachholbedarf / Handlungsbedarf vonseiten der zuständigen Entscheidungsträger ab.
Im Bereich vieler BW-Regionalverbände - darunter auch Regionen im Regionalverband HN-Franken - sollen ca. 40 Prozent der geplanten Windkraftflächen in Wäldern ausgewiesen werden. Falls diese Planungen umgesetzt würden, werden umfangreiche Waldrodungen - zu einem Naturfrevel ungeahnten Ausmaßes führend - die Folge sein.
Der natürliche Rückhalt des Niederschlags, also der "vorbeugende Hochwasserschutz" im und auf den Hochflächen der Flußtäler wird dadurch erheblich reduziert. Mit seinem Speichervermögen dämpft aber gerade der Wald die jahreszeitlichen Hochwasserspitzen und verhindert oder mindert die katastrophalen Auswirkungen eines Hochwassers nach Langzeit- und / oder Starkregen.
Würde der wie hier skizzenhaft dargestellte „natürliche Hochwasserschutz“ - wie von der BW-Landesregierung geplant bzw. in Kauf genommen - durch Freigabe des Waldes zur großflächigen Rodung zugunsten von Windparks - weiter zurückgedrängt, käme dem "technischen Hochwasserschutz" (Bau von Infrastrukturmaßnahmen) erhöhte Bedeutung zu, die dieser jedoch, allein schon aus finanziellen Gründen, kaum erfüllen könnte.
Der „technische Hochwasserschutz“ - also die Revidierung der durch Menschenhand in der Vergangenheit verursachten Fehlplanungen wie bspw. die Renaturierung der Flussläufe, Anlegung von Flussauen, Anlage neuer bzw. die Stabilisierung bestehender Deiche u.a. - würde immense Milliardenbeträge verschlingen; er wäre angesichts der Kassenlage in Bund, Ländern und Gemeinden von der Höhe und / oder vom zeitlichen Ablauf her wohl kaum finanzierbar.
Der hier beschriebene Sachverhalt belegt einmal mehr, wie vorwiegend auf Ideologie basierende politische Vorgaben - hier der Bau von rd. 1200 zusätzlichen Windindustrieanlagen an wegen relativer Windarmut für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb völlig ungeeigneten Standorten in BW, teilweise auch im Wald - im Falle der Umsetzung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu erheblichen finanziellen Schäden zu Lasten der Allgemeinheit führen, nämlich dann, wenn wegen dem Bau von Windparks in Wäldern großflächige Waldrodungen durchgeführt werden, wodurch die bisher bestehende, dem Hochwasserschutz dienende Speicherfunktion des Waldbodens nach stärkeren und länger anhaltenden Niederschlägen aufgehoben würde mit der Folge, daß die Niederschläge in erheblich stärkerem Umfang und sehr viel schneller als bisher zu Überschwemmungen führen.
Zu F) Wirtschaftlichkeit - Der am „grünen Tisch“ ohne eine einzige Ist-Windmessung in Vorjahren erstellte BW-Windatlas ist völlig ungeeignet zur Identifizierung „windhöffiger“ Standorte - Jahresdurchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6 m / Sek als Mindest-Voraussetzung für dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb wird fast an keinem Standort erreicht - Empfehlung der BW-Landesregierung: Beteiligung an Bürger-Windrädern führt in vielen Fällen zur Kapitalvernichtung zu Lasten der Anleger
Voraussetzung für einen dauerhaft wirtschaftlichen, d.h. verlustfreien Windkraft-Betrieb ist das am WKA-Standort vorhandene jahresdurchschnittliche, repräsentativ und über alle vier Jahreszeiten objektiv ermittelte Windaufkommen.
Der für das Windkraft-Geschäft bei der EnBW (Erneuerbare Energien) zuständige Windkraft-Planer und Vorstands-Mitglied Dirk Güsewell hat im Rahmen eines im April 2013 in Messkirch abgehaltenen Windkraft-Symposium als Mindest-Voraussetzung für einen dauerhaft wirtschaftlichen Windkraft-Betrieb eine Windgeschwindigkeit von mindestens 6 m / Sek genannt (http://www.schwaebische.de/region/sigmaringen-tuttlingen/messkirch/stadtnachrichten-messkirch_artikel,-Experte-stellt-Wirtschaftlichkeit-in-Zweifel-_arid,5424273.html). Die Schwäbische Zeitung vom 17.4.2013 schreibt hierzu: „Aus Sicht des ENBW-Experten Dirk Güsewell rechnen sich Anlagen erst ab einer Windstärke von sechs Metern pro Sekunde. Liege die Windstärke darunter, rät der Experte, das Projekt zurückzustellen.“
Auch der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller / MdL hat in mehreren öffentlichen Veranstaltungen Presseverlautbarungen zufolge eine Windgeschwindigkeit von mindestens 6 m / Sek als zu erreichende Untergrenze genannt, wenn der Windkraft-Betrieb dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden soll.
Diese Voraussetzungen liegen an nur wenigen Standorten in Baden-Württemberg vor.
Wie langjährige, seriös erhobene Windmessungen des deutschen Wetterdiensts (DWD) belegen, besteht hinsichtlich des jahresdurchschnittlichen Windaufkommens bundesweit ein starkes Nord-Süd-Gefälle. Danach ist das jahresdurchschnittliche Windaufkommen im Norden (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) und Osten Deutschlands (Brandenburg) um ca. 2 - 3 Mal höher als im vergleichsweise windschwachen Süden / Südwesten.
Aus diesem Grund stehen nach den Statistiken des Bundesverband Windenergie (BWE) rd. 85 % der bundesweit bisher ca. 24 000 installierten Windindustrieanlagen in diesen „klassischen“ Windkraft-Bundesländern und eben nicht im vergleichsweise windschwachen Süden / Südwesten.
In BW sind bisher knapp 400 Windindustrieanlagen in Betrieb. Nach den über die Veröffentlichung der Jahresergebnisse und gemäß den uns von Windkraft-Kapitalanlegern zugegangenen Informationen sind rd. 80 % - 90 % der BW-Windkraft-Betriebe defizitär und schließen Jahr für Jahr mit teilweise erheblichen Verlusten ab. Endgültiger Kapitalverzehr zu Lasten der Anleger ist die Folge, von Gewinnausschüttungen und Verzinsungen ganz zu schweigen.
Paradebeispiel für die völlige, durch Politik und Behörden erfolgte Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist der nach wie vor größte baden-württembergische und bei seiner Einweihung im Jahr 2006 / 2007 als „Leuchtturm-Projekt“ hochstilisierte Windpark in Simmersfeld (Kreis Calw / nahe Freudenstadt), der ununterbrochen seit Bestehen jetzt auch im 7. Jahr Verlust-Betriebsergebnisse erwirtschaftet hat, die sich zu einem Millionenverlust angehäuft haben; vgl. hierzu Stuttgarter Nachrichten vom 14.6.2011: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.windkraft-laues-lueftchen-statt-steifer-brise.525b4070-3303-4935-8667-9fd689f903a3.html). Zu befürchten ist, daß es - zu Lasten der Anleger - wegen schon jetzt eingetretenem Kapitalverzehr und bei weiter anhaltendem Verlust-Betrieb zu einer vorzeitigen Insolvenz kommt.
Die zur Ermittlung „windhöffiger“ Standorte aus dem im Jahr 2010/2011 veröffentlichten BW-Windatlas herangezogenen Zahlen führen aus mehreren Gründen zur Auswahl von nicht „windhöffigen“ Standorten.
Die dort abgeleiteten Zahlen wurden nicht über konkrete von Wetter-Stationen real aufgezeichnete Windmessungen erhoben. Vielmehr wurden die in den BW-Windatlas „am Grünen Tisch“ modellhaft, abstrahierend und ohne eine einzige, konkret ermittelte Windgeschwindigkeit errechneten Zahlen näherungsweise mit einer großen Unschärfe ermittelt.
Die in das Rechenmodell eingegangenen Zahlen basieren außerdem aus einer länger zurückliegenden Vergangenheit und damit aus Jahren, in denen die jahresdurchschnittliche Windgeschwindigkeit höher war als im heutigen Betrachtungszeitpunkt. Die bis heute ausgewerteten Statistiken zur Langzeit-Windmessung belegen, daß das jahresdurchschnittliche Windaufkommen - insbesondere im Binnenland - infolge Klimaveränderung etc. in den letzten Jahren weiter deutlich zurück gegangen ist. Auch das gerade abgelaufene Windjahr 2013 war - Auskünften baden-württembergischer Windmüller zufolge - wie schon in den Vorjahren zuvor ein „katastrophales“ Windjahr.
Zur Vermeidung von zu Milliardenverlusten zu Lasten der Kapitalanleger und zu Lasten der Allgemeinheit führenden Fehlentscheidungen fordern wir, die aus der jährlichen Steuer-Veranlagung den Betriebsstätten-Finanzämtern und daher der BW-Finanzverwaltung bzw. dem BW-Finanzministerium bekannten Daten zur Wirtschaftlichkeit aller baden-württembergischen Windkraft-Gesellschaften zugrundezulegen.
IV Abschließende Bemerkungen
Aufgrund der hier dargestellten Gründe fordern wir die baden-württembergische Landesregierung auf, ihre weitgehend auf Ideologie und weniger auf sachlichen Gründen basierenden Vorgaben zum Bau von bis zum Jahr 2020 zu realisierenden 1200 Windindustrieanlagen zurückzuziehen und zu ersetzen durch Vorgaben zum Windkraft-Ausbau, die eher auf geo-physikalischen und topografischen, auf Baden-Württemberg zutreffenden Rahmenbedingungen fußen.
Weiterhin fordern wir, keine Gesetze zu beschließen oder Verordnungen / Erlasse / Richtlinien zu erlassen, die eine weitere Zurückdrängung des ohnehin schon vielfach „am Boden liegenden“ Natur- und Landschaftsschutzes - insbesondere Vogel- und Fledermausschutz betreffend - zur Folge hätten.
Daraus abgeleitet, fordern wir die Mitglieder der 12 BW-Regionalverbände - insbesondere die Regionalversammlung HN-Franken - und die eigene Windkraft-Planungen betreibenden BW-Kommunen auf, im Interesse eines großen Teils der Bevölkerung den hier gegen einen allzu extensiven Ausweis von Windvorrang-Gebieten vorgebrachten Bedenken Rechnung zu tragen und wegen der aufgrund der bevorstehenden EEG-Novellierung eingetretenen Rechts- und Planungsunsicherheit bis auf weiteres keine Beschlüsse zum Ausweis von Windvorrang-Gebieten zu fassen.
Besigheim / Creglingen / Bad Mergentheim / Langenburg im März 2014
Walter Müller (stellvertretend für viele der baden-württembergischen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen)
Mitglied im Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften e.V.
Arbeitsgemeinschaft (Arge) baden-württembergischer Gegenwind-Bürgerinitiativen „Für Mensch, Natur, Landschaft und Kultur - Keine Windkraft an unsinnigen Standorten in BW“
Bürgerinitiative „Gegenwind Husarenhof“, Besigheim
Bürgerinitiativen: „Für Gaildorf“, Gaildorf
Pro Limpurger Berge, Michelbach
Pro Aichwald, Aichwald
Gegenwind Stühlingen, Stühlingen
Rette Deinen Wald, Hardthausen / Jagsthausen / Widdern
Für Mensch und Natur, Kettenacker / Gammertingen
WindWahn-NeinDanke, Bad Mergentheim
1000 m Abstand, Künzelsau
Rettet den Klosterwald, Creglingen
Interessengemeinschaft Lebensqualität Blaufelden / Billingsbach
BI Kirchberg / J. / Lendsiedel / Ruppertshofen
BBL Besorgte Bürger Langenburg, Langenburg
BI Königheim
Keine Windkraftanlagen in Wald-, Natur- und Kulturlandschaften, Boxberg
u.v.m.