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Stopp des Holzeinschlags ist nur von kurzer Dauer


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Windpark Klosterwald: Die Rodungsarbeiten könnten ab heute beginnen / Landratsamt weist Vorwürfe der BI „Rettet den Klosterwald“ zurück

Stopp des Holzeinschlags ist nur von kurzer Dauer

Von unserem Redaktionsmitglied Arno Boas

Creglingen. Der Aufschub der Rodungsarbeiten im Klosterwald ist nur von kurzer Dauer. Dies teilte die Forstdirektion Tübingen gestern auf Anfrage der Fränkischen Nachrichten mit. Gleichzeitig wies das Landratsamt Main-Tauber die von der Bürgerinitiative "Rettet den Klosterwald" in einem Pressebericht erhobenen Vorwürfe zurück.

"Anfang November" solle mit den Rodungen begonnen werden, so lautete letzte Woche die Aussage der drei beteiligten Unternehmen WEBW, Wirthwein und MVV Energie. "Dabei bleibt es auch, die Rechtslage ist klar und die Situation unverändert," sagte MVV-Pressesprecher Roland Kress gestern auf FN-Anfrage.

Momentan wird im Klosterwald auf Initiative einer Anwaltskanzlei und im Auftrag der Forstdirektion Tübingen die Waldbiotop-Kartierung durch die Forstliche Versuchsanstalt Freiburg überarbeitet. Möglicherweise ist ein Eichenbestand nach der neuen Kartierungsanweisung als Biotop auszuweisen. Dies würde einen der neun WKA-Standorte im Wald betreffen.

Weil zunächst nicht genau klar war, wo das potenzielle Biotop liegt, hatte die Forstdirektion kurzfristig die komplette Rodung gestoppt. Inzwischen steht der Standort fest, so dass nach Angaben der Forstdirektion mit der Rodung an den anderen Standorten begonnen werden könne, und zwar "ab sofort", wie es auf FN-Anfrage hieß.

Ob das eine Windrad, das von dem neu kartierten Biotop tangiert wird, nicht gebaut werden darf, steht nicht fest. Laut Forstdirektion ist der Bau des Windrads grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich.

Das Landratsamt in Tauberbischofsheim hat die von der BI erhobenen Vorwürfe der "Rechtsbruchs" beziehungsweise der "Rechtsbeugung" zurückgewiesen. Pressesprecher Markus Moll sagte, das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sei jederzeit ordnungsgemäß, "äußerst gewissenhaft und entsprechend der rechtlichen Vorschriften" durchgeführt worden. Bei jeder Entscheidung - bei einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ebenso wie bei einer Ablehnung des Antrags - bestehe zumal die Möglichkeit, diese im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens überprüfen zu lassen.

Die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses im Stuttgarter Landtag hat inzwischen das zuständige Ministerium um Stellungnahme gebeten. Die BI hatte Ende letzter Woche eine Petition eingereicht (wir berichteten). Das Ministerium hat für seine Antwort zwei Monate Zeit. Danach berät der Petitionsausschuss und trifft seine Entscheidung.

© Fränkische Nachrichten, Dienstag, 04.11.2014