Pressemitteilung (i.d.F.v. 6.4.2015)
BI „Rettet den Klosterwald, Creglingen“ beschreitet Klageweg und reicht Klage vor dem
Verwaltungsgericht Stuttgart ein
Nach intensiver Prüfung der Erfolgsaussichten hat die Lenkungsgruppe der Bürgerinitiative beschlossen, Klage gegen die mit Genehmigungsbescheid des Landratsamts Main Tauber vom 12.8.2014 erteilte Genehmigung des 10 Windindustrieanlagen umfassenden Windparks im Creglinger Klosterwald ein-zulegen. Nach Ansicht der Bürgerinitiative und ihrer Rechtsanwälte verstößt die Genehmigung eklatant gegen eine Reihe deutscher als auch EU-Gesetze sowie gegen mehrere, zwischenzeitlich höchstrichterlich ergangene Urteile deutscher Gerichte als auch des Europäischen Gerichtshofs sowie gegen EU-Recht.
Schon im Vorfeld und erst recht ab dem ersten Tag des gemäß BImSchG durchzuführenden Genehmigungsverfahrens wurde selbst für neutrale Beobachter sehr schnell deutlich, dass das Landratsamt Main Tauber als Genehmigungsbehörde bei seiner Entscheidung sich ausschließlich auf die von der baden-württembergischen, „Grün-Rot“ geführten Landesregierung vorgegebenen politischen Vorgaben zur Forcierung des Windkraft-Ausbaus sowie auf das von den Windpark-Initiatoren beauftragte und daher - wie nicht anders zu erwarten - aus deren Sicht mit dem gewünschten Ergebnis „pro-Windkraft“ abschließende „Gutachten“ abstützt.
Nach Ansicht vieler mit der Materie bestens vertrauter Personen beinhaltet das „Gutachten“ jedoch schwere handwerkliche Fehler und weist eine völlig einseitige „pro-Windkraft“ orientierte Darstellung auf, weshalb viele Sachverständige nach dessen Lektüre bereits sehr schnell von einem „gekauften“ bzw. „Gefälligkeits-Gutachten“ sprechen, damit einer jetzt auch in Baden-Württemberg verstärkt zu beobachtenden Entwicklung entsprechend, wo mittlerweile an den allermeisten Windkraft-Brennpunkten von den Bürgern abgelehnte Windparks mit Hilfe geschönter bzw. gekaufter „Gefälligkeits-Gutachten“ durchgeboxt werden sollen.
Vor diesem Hintergrund gehen die BI-Verantwortlichen davon aus, dass es bei der Beauftragung des „Gutachtens“ vorrangiges Ziel gewesen ist, einen „Persil-schein“ für den im Zeitablauf von immer mehr Bürgern im „Lieblichen Tauber-tal“ und angrenzender Regionen angesichts der Dimension des damit verbundenen Natur- und Landschaftsfrevels stark kritisierten Windparks auszustellen.
Daneben gewinnen in letzter Zeit zunehmend gutachterliche, auch für Creglingen zutreffende Stellungnahmen renommierter Wissenschaftler, Leitender Ärzte, Klinik-Direktoren sowie von Arbeits- und Umweltmedizinern stark an Bedeutung, die vor dem Hintergrund des in Dänemark bis zum Jahr 2017 - weltweit führendes Windkraft-Land - verhängten Baustopp-Moratoriums Windkraft in der Nähe zur Wohn-Bevölkerung wegen des durch WKA-Betrieb zweifelsfrei verursachten Infraschalls und dadurch entstehender Gesundheits-Risiken rigoros ablehnen oder die zumindest einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 5 km ab WKA-Standort fordern.
Im Gegensatz hierzu hat das Landratsamt Main Tauber Einwendungen der Windpark-Gegner auch nicht nur ansatzweise bzw. in gebührendem Umfang gewürdigt, vielmehr wurden ihm vorgelegte, qualifiziert erstellte Beweismittel, Stellungnahmen und Gutachten mehrerer Sachverständiger mit keinem einzigen Wort erwähnt: Sie wurden schlichtweg „unter den Teppich gekehrt“.
Des weiteren wurde eine Reihe von im BImSchG-Verfahren zwingend zu untersuchender Sachverhalte und Prüf-Gebiete - vermutlich in Anlehnung an die bisherige Praxis des Landratsamts bei den zuvor erfolgten 82 WEA-Genehmigungen - erst gar nicht in Erwägung gezogen, geschweige denn abgeprüft. Aus diesen Gründen und aufgrund vieler weiterer bekannt gewordener Begleitumstände, über die noch berichtet wird, ist klar, dass das Genehmigungsverfahren weder objektiv noch neutral und ergebnisoffen, sondern von Anfang an zielorientiert („pro-Windkraft“), völlig einseitig und gegen alle einer Behörde bei ihren Entscheidungen auferlegten Sorgfalts- und Aufklärungspflichten verstoßend durchgezogen wurde.
Vor diesem Hintergrund schätzen die BI-Verantwortlichen ihre Erfolgsaussichten im Klageweg als gut ein, denn: Im Gegensatz zu den an ideologisierte politische Vorgaben bzw. durch Einflüsse der Windkraft-Lobby sich gebunden fühlende Behörden wie bspw. Landratsämter sind entsprechend dem in einem Rechtsstaat geltenden Grundsatz der Gewaltenteilung unabhängige und daher frei von politischen Vorgaben „Recht sprechende“ Richter an einem deutschen Verwaltungsgericht nur gegenüber dem Gesetz und dem durch Urteile unabhängiger Richter gesetzten Recht („Richterrecht“) - und sonst gegenüber niemandem, schon gar nicht gegenüber der Windkraft-Lobby - verpflichtet.
Eckehard Bach (BI-Lenkungsgruppe „Rettet den Klosterwald, Creglingen“)
Creglingen-Frauental, den 4. April 2015