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Beweissicherungs-Verfahren


Presse-Mitteilung (1)

 

Bürgerinitiative „Rettet den Klosterwald“ führt Grundlärm-Messung im Creglinger Klosterwald durch

 

Beweissicherungs-Verfahren zur Feststellung des durch Windkraft-Betrieb zusätzlich erzeugten Lärmpegels

 

 

Die BI-Lenkungsgruppe hat beschlossen, im Creglinger Klosterwald im Bereich der geplanten 10 Windkraft-Standorte bzw. in der Nähe der von Windkraft-Lärm beim Bau des Windparks besonders betroffenen Anwohner eine Grundlärm-Messung durchzuführen, die vor Beginn des Windpark-Betriebs durchgeführt werden soll. Ziel dieser Grundlärm-Messung ist es, den im Plan-Gebiet o h n e Windkraft-Betrieb schon jetzt vorhandenen Lärm-Pegel durch vereidigte Sachverständige feststellen zu lassen und beweissicher für ein anschließendes Klageverfahren zu dokumentieren.

 

Im Falle eines Windpark-Baus soll  n a c h  Inbetriebnahme der Windindustrie-Anlagen eine  z w e i t e  Lärm-Messung durchgeführt werden.

 

Da nach den beim Landratsamt Tauberbischofsheim (= Genehmigungsbehörde) mittlerweile eingesehenen Genehmigungsunterlagen die Lärm-Vorbelastungen ohne Windkraft-Betrieb an einigen Stellen jetzt schon gravierend hoch sind und bereits nahe an den gemäß TA-Lärm höchstzulässigen Dezibel-Grenzwerten liegen und weitere im Erhebungsgebiet schon vorhandene Lärm-Vorbelastungen  -  bewußt oder unbewußt  -  in der Lärm-Prognose bzw. in den der Genehmigung zugrundeliegenden Unterlagen der Antragsteller noch gar nicht enthalten sind, ist nach Ansicht von Fachleuten zu erwarten, daß die gemäß TA-Lärm höchstzulässigen Grenzwerte insbesondere nachts  -  wenn schärfere Grenzwerte gelten  -  in dem einen oder anderen Fall überschritten werden, falls es zum Windpark-Bau im Klosterwald kommt.

 

In diesem Fall käme es durch Gerichtsbeschluß   -  wie bundesweit bereits an vielen anderen Windkraft-Standorten bei Überschreiten der höchstzulässigen Lärm-Grenzwerte eingetreten  -  täglich in der Zeit von 22.00 Uhr nachts bis 6.00 Uhr in der Früh zur Nachtabschaltung.

 

Dadurch würde die ohnehin bereits jetzt schon grenzwertige, ohne Aufstellung eines Wind-Messmasts und daher mangels konkreter Repräsentativ-Messung äußerst „wackelige“, nur am grünen Tisch der Antragsteller „schön“ gerechnete und deshalb „auf Sand gebaute“ Wirtschaftlichkeit noch weiter einbrechen.

 

Zwar läßt sich dann die zu Lasten von Mensch, Landschaft und Natur durch unwirtschaftlichen Windkraft-Betrieb verursachte Abholzung eines ökologisch wertvollen Klosterwalds und der dadurch irreparabel vollzogene Naturfrevel nicht mehr rückgängig machen. Die im Wirkungskreis des Windkraft-Betriebs lebenden und vom dort ausgehenden Lärm-Pegel besonders stark betroffenen Anwohner hätten jedoch die Gewähr, daß wenigstens ihre Nachtruhe nicht auch noch durch an dieser Stelle völlig unsinnigen Windkraft-Betrieb gestört wäre.

 

 

Eckehard Bach, Creglingen-Frauental (v.i.S.d.P.)    Mario Baaz, Creglingen-Niedersteinach

Bürgerinitiative „Rettet den Klosterwald“ (Ex.i.d.F.v.18.10.2014)